- Tippgeber
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Als Tippgeber (auch Tippvermittler oder Kontaktgeber) wird bezeichnet, wer einem Anbieter einen abschlusswilligen Kunden namhaft macht. Häufig werden für diese Tätigkeit Tippgeber-Provisionen in Form von Sachprämien oder Barzahlungen ausbezahlt (bekannt vor allem bei Zeitschriftenabonnements). Auch Telefon-, Strom- und Internetanbieter haben häufig ein entsprechendes Tippgeber-Programm.
Rechtliche Besonderheiten weist diese Art der Kundengewinnung im Bereich der Versicherungsvermittlung auf. Hier liegt der Vorteil einer Tippgeber-Tätigkeit darin, dass auf diese Weise Personen im Bereich erlaubnispflichtiger Berufe tätig werden können, ohne selbst den teuren und zeitaufwändigen Zulassungsprozess über sich ergehen zu lassen. Allerdings dürfen Tippgeber auch keinerlei Beratung durchführen oder anderweitig am eigentlichen Abschlussvorgang beteiligt sein.[1]
Für Versicherungsvermittler ist dies darüber hinaus die einzige Möglichkeit, trotz des (nur in Deutschland existenten) Provisionsabgabeverbots Teile ihrer Abschlussprovision weiterzureichen. Allerdings steht hier eine ausgiebige Nutzung der Regelung um Widerspruch zur Wettbewerbsrichtlinie der deutschen Versicherungswirtschaft, die öffentliche Provisionszusagen an Anschriftenvermittler untersagt.[2] Dennoch gibt es einige Versicherungsvermittler[3] und auch Versicherungsgesellschaften wie z.B. die Europa Direktversicherung,[4] die ihre Tippgeber-Programme öffentlich bewerben. Da o.g. Wettbewerbsrichtlinie keine Gesetzeskraft hat, sondern im Wesentlichen nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungsgesellschaften ist, gehen die Aufsichtsbehörden IHK und BaFin nicht gegen Verstöße vor.[5]
Einzelnachweise
- ↑ IHK Chemnitz: Wer ist ”Tippgeber” und nicht Versicherungsvermittler?, abgerufen am 7. Mai 2011
- ↑ Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft, abgerufen am 7. Mai 2011
- ↑ Versicherungsjournal: Tippgeber mit Provisionsbeteiligung, abgerufen am 7. Mai 2011
- ↑ Europa Versicherungen - Tippgeber. Abgerufen am 14. Juli 2011.
- ↑ Schreiben von BaFin und IHK Köln zur Nichtverfolgung von Beschwerden. Abgerufen am 27. Juli 2011.
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