- Christoph Besold
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Christoph Besold (* 22. September 1577 in Tübingen; † 15. September 1638 in Ingolstadt) war ein deutscher Jurist und Staatsgelehrter.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Besold stammt aus einer lutherischen Familie, trat 1630 zum Katholizismus über. Ab 1591 studierte Besold in Tübingen, zunächst Philosophie mit dem Abschluss Magister, dann Studium der Rechte. 1598 promovierte er in Jura. Er freundete sich im Studium mit Johannes Kepler an. Sein jüngerer Bruder, Johann George Besold, wurde ebenfalls Jurist in Tübingen und arbeitete mit ihm zusammen.
Nach einer Tätigkeit als Advokat am Hofgericht, wie sein Vater, wurde er 1610 Professor für die Pandekten an der Universität Tübingen. 1630 tritt er zum Katholizismus über, macht diesen Schritt aber erst 1635 bekannt, nachdem er in den Dienst der katholischen österreichisch-württembergischen Regierung getreten war.
Dieser Glaubenswechsel wurde heftig diskutiert und auch heute noch unterschiedlich beurteilt: War Besold ein Opportunist oder handelte er aus tiefster Überzeugung, der die Mystik im katholischen Glauben suchte?
Dass es nicht - nur - Opportunismus war, wird dadurch klar, dass er bereits im Studium nach Mystik suchte, er stand den Rosenkreuzern nahe.[1] Zu seinem Freundeskreis gehörte Johann Valentin Andreae.[2]
1636 wurde Besold Professor des Codex Iustinianus und des Jus publicum, also für öffentliches Recht an der Universität Ingolstadt.
Lehre
Neben juristischen Werken hat Besold auch historische, theologische und nationalökonomische Abhandlungen verfasst.
Besold vertritt die Lehre von der doppelten Souveränität. Der Staat entsteht aus der Gesellschaft durch den Gemeinwillen der einzelnen Mitglieder. Hierin stimmt er mit der Volkssouveränitätlehre Johannes Althusius' überein. Daneben erkennt er auch die maiestas personalis an, also die Übertragung der Herrschersouveränität durch Gott. Nach Besold lässt sich das Heilige Römische Reich keinem der beiden Prinzipien eindeutig zuordnen, sondern weist mit dem Kaiser einerseits und den Reichsständen andererseits beide Prinzipien auf.
Werke
- Consiliorum Tubingensium…. Nr. I–IV, Tübingen 1628, LCCN 94-120295 (Latein).
- Thesaurus practicus. Reallexikon für die juristische Praxis. Nürnberg 1643 (Latein, Online).
- Synopsis politicae doctrinae. Ingolstadt 1637 (Latein, Online).
- Laetitia Boehm (Hrsg.): Synopse der Politik. Christoph Besold. 1. Auflage. Insel-Verlag, Frankfurt am Main/Leipzig 2000 (übersetzt von Cajetan Cosmann), ISBN 3-458-17019-7.
Literatur
- Bernhard Pahlmann: Christoph Besold. In: Jan Schröder, Gerd Kleinheyer (Hrsg.): Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. 4. Auflage. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-0578-9, S. 56–59.
- Michael Stolleis: Christoph Besold. In: Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon. 1. Auflage. Beck, München 2001, ISBN 3-406-45957-9, S. 83f.
- Hermann Lange: Ius commune und Statutarrecht in Christoph Besolds Consilia Tubingensia. In: Dieter Medicus (Hrsg.): Festschrift für Max Kaser zum 70. [siebzigsten] Geburtstag. 1. Auflage. Beck, München 1976, ISBN 3-406-06322-5, S. 637–655.
- Friedel Walter Meyer: Christoph Besold als Staatsrechtler. Erlangen 1. März 1957 (Dissertation Jur. F.).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Hannelore Schilling: Im Zeichen von Rose und Kreuz. Historische und moderne Rosenkreuzer. In: EZW-Information. Nr. 71, Stuttgart November 1977 (PDF-Datei; 483 kB, abgerufen am 15. Juni 2009).
- ↑ Simon Studion: Additional Remarks. In: Rosicrucian Archive. 1999, abgerufen am 15. Juni 2009 (englisch).
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