- Hermann Lange (Jurist)
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Hermann Lange (* 24. Januar 1922 in Dresden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler mit den Forschungsschwerpunkten im Bereich des Schadensersatzrechts, des Familienrechts und der mittelalterlichen Rechtsgeschichte.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Lange studierte bei Fritz Pringsheim und bei Franz Wieacker. Er habilitierte sich 1953 mit einer Arbeit über Schadensersatz und Privatstrafe in der Privatrechtstheorie des Mittelalters und wurde zunächst Privatdozent an der Universität Freiburg. Lange wurde 1955 Professor an den Universitäten Innsbruck, 1957 Professor in Kiel, 1962 in Mainz und schließlich ab 1966 an der Universität Tübingen. 1971 wurde er auch Mitglied der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Lange emeritierte 1987. Nach der Wiedervereinigung engagierte er sich nochmals nachdrücklich bei dem Aufbau der juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden.
Werk
Die Monographie Schadensrecht, erstmals 1979 in der von Joachim Gernhuber herausgegebenen Reihe Handbuch des Schuldrechts als Band 1 erschienen, gilt als ein zentrales Werk zum deutschen Schadensersatzrecht.[1] Das Werk erschien 1990 in zweiter Auflage und wird seit 2003 (dritte Auflage) von Gottfried Schiemann mitbetreut. Seinen Einfluss auf das deutsche Familienrecht verdankt Lange der langjährigen Kommentierung des Familienrechtes im Großkommentar von Soergel über vier Auflagen.[2] Daneben ist auch sein Werk Römisches Recht im Mittelalter über die Glossatoren nennenswert.
Literatur
- Gottfried Schiemann: Hermann Lange zum 75. Geburtstag. In: NJW. 1997, 241.
- Hans-Joachim Mertens: Hermann Lange zum 80. Geburtstag. In: NJW. 2002, 349.
Weblinks
- Literatur von und über Hermann Lange im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
Kategorien:- Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)
- Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert)
- Rechtshistoriker
- Hochschullehrer (Eberhard Karls Universität Tübingen)
- Deutscher
- Geboren 1922
- Mann
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