Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Der Sohn eines Chemikers studierte ab 1949 Rechtswissenschaften in Berlin an der Humboldt-Universität, Würzburg und Münster. 1954 legte er das erste juristische Staatsexamen, 1957 das zweite juristische Staatsexamen in Münster ab. Als Schüler Max Kasers in Hamburg behandelte Medicus sowohl in seiner Dissertation 1956 (in Münster) als auch 1962 in seiner Habilitationsschrift (Id quod interest, Studien zum römischen Recht des Schadensersatzes) in Hamburg Fragen des Römischen Rechts. Anschließend lehrte er bereits ab 1962 als Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 1966 wurde er nach Tübingen berufen und wechselte 1969 nach Regensburg. 1978 bis zu seiner Emeritierung 1994 lehrte Medicus in München. In seinem Ruhestand übernahm er dann noch Lehraufträge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum Schuldrecht bis 2008.

1980 wurde Medicus zum ordentlichen Mitglied der Philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt.

Wissenschaftliches Werk

Medicus gilt als Rechtswissenschaftler, der ausgehend von der Kenntnis der Rechtsgeschichte das positive Recht erfasst und verständlich erläutert.“[1]

Medicus wurde unter anderem durch seine Lehrbücher zum bürgerlichen Recht bekannt. Sein Großlehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB und seine Kurzlehrbücher zum Allgemeinen und zum Besonderen Schuldrecht als auch sein im September 2011 bereits in 23. Auflage, nunmehr in Zusammenarbeit mit Jens Petersen[2] erscheinendes Werk Bürgerliches Recht gelten als Standardwerke und sind als juristische Ausbildungslektüre weit verbreitet. Das Bürgerliche Recht wurde ins Japanische übersetzt und gilt nicht nur als führendes Werk, sondern auch als „schriftstellerischer Leuchtturm“.[1] Bürgerliches Recht wird als „Juristenbibel“ und ein Klassiker der juristischen Ausbildungsliteratur angesehen.[3] Das Werk wurde in Anlehnung an den Lehrplan der damals besonders fortschrittlichen juristischen Fakultät der Universität Tübingen von Medicus in den 1960ern entwickelt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass das deutsche Privatrecht nach Anspruchsgrundlagen geordnet in seiner gesamten Komplexheit komprimiert dargestellt wird.[3] Nicht nur, dass es von zahlreichen Studenten zur Erlernung des Privatrechtes genutzt wird, es wird auch vielfach in der Praxis zitiert.[3]

Medicus hatte erheblichen Anteil an der Schuldrechtsmodernisierung des deutschen Rechts, die am 1. Januar 2002 in Kraft trat.

Werke

  • Bürgerliches Recht. Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung. Carl Heymanns Verlag, Köln 1968. 23., neu bearbeitete Auflage (mit Jens Petersen): Verlag Franz Vahlen, München 2011, ISBN 978-3-8006-3908-3.
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse. Delikts- und Schadensrecht, Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag. Verlag C. H. Beck, München 1977, ISBN 3-406-06668-2. 5., neu bearbeitete Auflage: Verlag C. H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54445-3.
  • Allgemeiner Teil des BGB. Ein Lehrbuch. C.F. Müller Verlag, Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-5082-4. 10., neu bearbeitete Auflage: C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-9652-1.
  • Grundwissen zum bürgerlichen Recht. Ein Basisbuch zu den Anspruchsgrundlagen. Carl Heymanns Verlag, Köln 1994, ISBN 3-452-22312-4. 8., neu bearbeitete Auflage: Carl Heymanns Verlag, Köln 2008, ISBN 978-3-452-26878-5.

Literatur

  • Maximilian Fuchs, Dieter Medicus zum 80. Geburtstag, NJW 2009, 1400
  • Volker Beuthien, Dieter Medicus zum 75. Geburtstag, NJW 2004, 1642.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Maximilian Fuchs, Dieter Medicus zum 80. Geburtstag, NJW 2009, 1400.
  2. Bürgerliches Recht von Dieter Medicus, Jens Petersen, Rezension der 23. Auflage (2011), JuraBiblio.de, abgerufen am 4. November 2011.
  3. a b c Volker Beuthien, Dieter Medicus zum 75. Geburtstag, NJW 2004, 1642.

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