Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Unabhängige Patientenberatung Deutschland
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Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) dient der Verbraucher- und Patientenberatung. Die UPD wurde seit dem 1. Januar 2000 als Modellvorhaben betrieben (gemäß § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)) [1]. Seit dem 1. Januar 2011 wird die UPD nicht mehr als Modellvorhaben, sondern in der Regelversorgung betrieben (gesetzliche Änderung durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)). [2] Bis zur Klärung der weiteren Trägerschaft im Januar 2011 erfolgte eine Beratung nur in Ausnahmefällen. Nachdem bei einer europaweiten Ausschreibung der Zuschlag erfolgt ist, wurde am 15. Februar die kostenlose Beratungs-Hotline wieder freigeschaltet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Finanziert wird Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemäß § 65b SGB V vom GKV-Spitzenverband über eine Umlage der Beiträge der Kassenmitglieder. Das Modellvorhaben war auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt und bis Ende 2010 befristet. Laut Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung, war das Ziel des Modellvorhabens, „ein von Kassen und Leistungserbringern unabhängiges Beratungs- und Informationsangebot als Regelleistung aufzubauen“[3]. Dieses Ziel ist durch § 65b SGB V vorgegeben.

Offiziell nahm die Unabhängige Patientenberatung Deutschland am 30. Januar 2007 ihre Arbeit auf. Bisherige Träger des Modellverbunds und Gesellschafter der im Jahr 2006 gegründeten Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD gemeinnützige GmbH waren der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V.

Bis 31. Dezember 2010 beschäftigte sich die UPD mit mehr als 250.000 Fällen. Nach Auslaufen des Modellprojektes am 31. Dezember 2010 und Übergang zur Regelleistung durch die genannte Gesetzesänderung wird die Trägerschaft des UPD neu vergeben. Derzeit läuft noch ein Ausschreibungsverfahren, über das ein neuer Träger für die kommenden fünf Jahre gesucht wird. Der GKV-Spitzenverband wird unter Mitwirkung der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und einem Beirat aus betroffenen Ministerien, Patientenorganisationen, Wissenschaftlern und privaten Krankenversicherungen die Entscheidung fällen, voraussichtlich im Laufe des Monats Januar 2011 [4]. Eine Beteiligung privater Krankenversicherer ist nur gegen Beteiligung an den Fördermitteln des UPD möglich[2]. Am 27. Januar 2011 wurde nach der europaweiten Ausschreibung entschieden, dass die mit dem Jahresende ausgelaufene UPD von der bisherigen Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und dem Verbund unabhängige Patientenberatung e. V. fortgeführt wird. [5]

Zur Förderung der Patientenberatung stehen seit 2000 nahezu unverändert jährlich 5,2 Millionen Euro für ihren Betrieb zur Verfügung. Seit 1. Januar 2011 umfasst diese Summe auch die wissenschaftliche Begleitforschung. Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung wird sich ab dann auch die Private Krankenversicherung beteiligen[4]. Seit 1. Januar 2011 ist eine jährliche Anpassung der Fördermittel in Höhe der jährlichen Steigerung der Durchschnittsentgelte nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen[2].

Struktur und Leistungen

Aufgabe der UPD ist die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Verbrauchern und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Die Beratungsleistungen sind für Ratsuchende kostenfrei. Dabei wird nicht unterschieden, ob diese gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.

Die Leistungen der UPD sollen laut der neuen Fassung von §65 b SGB V qualitätsgesichert sein und das Ziel haben, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Damit die Neutralität und Unabhängigkeit der UPD gewahrt ist, darf laut Gesetz der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf die Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen. Eine Einrichtung zur Verbraucher- oder Patientenberatung muss demnach ihre Neutralität und Unabhängigkeit nachweisen, um finanziell gefördert werden zu können.

Sitz der Bundesgeschäftsstelle der UPD ist Berlin. Die UPD verfügt über 22 regionale Beratungsstellen, ein bundesweit kostenfreies Beratungstelefon und eine Online-Beratung im Internet. Dort werden Ratsuchende zu Gesundheits-, zivil- und sozialrechtlichen sowie psychosozialen Fragen beraten und informiert. Die im Regelfall dreiköpfigen Beratungsteams einer Beratungsstelle bestehen zum Beispiel aus einer Ärztin, einem Juristen und einer Sozialarbeiterin.

Darüber hinaus bestehen überregionale Beratungsangebote zu spezifischen Themen, beispielsweise Arzneimittelberatung, zahnmedizinische Kompetenzzentren, Online-Beratung zu Essstörungen und Krebsinformationsdienst.

Ab 15. Februar 2011 wird die muttersprachliches Beratung für Patienten mit Migrationshintergrund eingeführt, welche von der privaten Krankenversicherung finanziert wird.

Einzelnachweise

  1. Artikel 1 G. v. 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2626)
  2. a b c Änderungen des § 65b SGB V durch das AMNOGVorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer
  3. Erklärung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vom 22. Juli 2008 zur UPD
  4. a b Streit mit Kasse oder Arzt: Manchmal ist unabhängiger Rat sinnvoll, dpa-Meldung vom 5. Januar 2011
  5. Presseerklärung vom 27. Januar 2011

Literatur

Weblinks


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