GKV-Spitzenverband

GKV-Spitzenverband
GKV-Spitzenverband
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Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 3. Juli 2007
Sitz Berlin
Leitung Doris Pfeiffer (Vorstandsvorsitzende)
Mitarbeiter 200
Branche Gesetzliche Krankenversicherung
Website www.gkv-spitzenverband.de

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland an. Er vertritt die Belange der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.

Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband erledigt seit 1. Juli 2008 alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als die Krankenkassenartenverbände früher hat der GKV-Spitzenverband nicht nur die Versicherten einer Kassenart im Blick, sondern alle Versicherten und Beitragszahler. Beispiele für Aufgaben:

  • Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung
  • Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Vertretung der GKV-Interessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Leistungserbringern auf Bundesebene (z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss) und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium
  • Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung
  • Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der Höchstbeträge für Arzneimittel
  • Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene
  • Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen
  • Definition von Grundsätzen zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation

Struktur

Der GKV-Spitzenverband wird von einem dreiköpfigen Vorstand geführt, der vom Verwaltungsrat für sechs Jahre gewählt wird. Vorstandsvorsitzende ist Dr. Doris Pfeiffer, Stellvertreter Johann-Magnus von Stackelberg. Dritter Vorstand war bis zum 31. März 2010 K.-Dieter Voß. Er wurde vertragsgemäß zum 1. April 2010 abgelöst durch Gernot Kiefer. Jedem Vorstandsmitglied sind fachlich und inhaltlich drei Abteilungen zugeordnet, die vier Stabsbereiche der Vorstandsvorsitzenden.

Der Vorstand wird gewählt vom Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat 41 Mitglieder, die die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Krankenkassen sind. Sie treffen die gesundheits- und sozialpolitischen sowie strategischen Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes, definieren Ziele für die Vertragsverhandlungen im Gesundheitswesen, legen Rahmenvorgaben für den Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb der Krankenkassen fest und beschließen die Satzung und den Haushalt des GKV-Spitzenverbandes. Die Vorsitzenden des Verwaltungsrats sind Dr. Volker Hansen und Christian Zahn.

Einzelnachweise

Weblinks


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