- Unwinding (IFRS)
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Im Rahmen der Bilanzierungsregeln der IAS 39 wird das Unwinding als Reduzierung der Wertberichtigung als Zinsertrag erfasst.
Nach IAS/IFRS dürfen die vereinbarten Zinsen für Forderungen, die eine Wertminderung aufweisen (d. h. für die eine EWB nach IAS gebildet wurde) nicht als Zinsertrag verbucht werden. Als Zinsertrag wird das Unwinding erfasst. Hierbei handelt es sich um die Differenz der Barwerte der erzielbaren Beträge (Sicherheiten plus Zins- und Tilgungszahlungen) bei unveränderter Erwartung im Vergleich zum vorherigen Bewertungsstichtag. Durch den Zeitablauf zwischen dem vorherigen und dem aktuellen Stichtag, an dem die neue Berechnung erfolgt, verkürzt sich die Verwertungsdauer. Dadurch, dass die Beträge über einen kürzeren Zeitraum abgezinst werden, erhöht sich der Barwert der Beträge.
Beispiel einer periodengerechten Unwinding-Buchung:
- Jahresbeginn (1. Januar 2009)
- Per „Zuführung EWB (GuV)“ an „Bestand EWB (Bilanz)“ 1.000,--
- Jahresende (31. Dezember 2009)
- Per „Bestand EWB (Bilanz)“ an „Zinsergebnis Unwinding (GuV)“ 100,--
- Per „Zuführung EWB (GuV)“ an „Bestand EWB (Bilanz)“ 100,--
Unwinding ist bilanzwirksam (bestandsreduzierend) und GuV-wirksam (aber nicht Kreditrisikovorsorge, sondern Zinsüberschuss). Ausweis als Erläuterung des Zinsüberschusses wie folgt: „In den Zinserträgen sind Erträge aus wertberichtigten Forderungen in Höhe von EUR x Mio. (Unwinding-Effekte) enthalten.“
Methodik
Methodik der Unwinding-Ermittlung und Buchung:
Das Unwinding ergibt sich als Betragsunterschied zwischen den Barwerten des erzielbaren Forderungswertes zu den jeweiligen Stichtagen.
Folgende Parameter werden für die Ermittlung genutzt:
- IA = Inanspruchnahme des Kreditnehmers
- SV = Sicherheiten (Verkehrswert)
- EQ = Erlösquote
- EBQ = Einbringungsquote
- LGD = Loss Given Default / Wertberichtigungsbetrag
- Effektivzins
Berechnung
- Unwinding = eff. Zinssatz * (IA-LGD) * Anzahl Monate/12
Einzelnachweise
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