- VIII. Armee-Korps (Deutscher Bund)
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Das VIII. Armee-Korps war ein gemischtes Korps des Heeres des Deutschen Bundes, das aus den Kontingenten Württembergs, Badens und Hessens gebildet wurde. Bis 1830 [A 1] gehörten auch die Kontingente aus Hohenzollern-Sigmaringen, Hohenzollern-Hechingen und Liechtenstein zum Korps [1].
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Das Korps sollte erst bei Mobilmachung zusammentreten [A 2]. Im Frieden waren ihm keine bestimmten Truppenteile fest zugeordnet, lediglich die Stärken der einzelnen Kontingente waren festgelegt.
Die Kommandanten der gemischten Korps waren gemäß einer Vereinbarung der beteiligten Staaten zu ernennen. Ebenso setzten die Einzelstaaten die Befehlshaber der nachgeordneten Verbände ein.
Die Zersplitterung des Bundesheeres machte auch vor diesem Korps nicht halt. Einheitliche Reglements gab es nicht, die Dienstgradbezeichnungen wichen ebenso voneinander ab wie „die Beförderungsvorschriften, die Löhne und Gehälter, die Verpflegungssätze, die Normen des allgemeinen Dienstbetriebes und die Handhabung der Militärjustiz, unterschiedlich auch die Dienstzeit und das Ersatzwesen. … noch im Jahre 1859 war das württembergische Angriffssignal gleich dem badischen Rückzugssignal.“ [2]. Nur beim VIII. Armee-Korps hatte man Übereinkünfte zur Einführung gleicher Kaliber und gemeinsamer Manöver getroffen [3]
Gliederung
Das Korps hatte einen Sollbestand von zwei Divisionen zu je zwei Brigaden mit je zwei Regimentern.
Stärke
Die Stärken der Kontingente sollten betragen [4]
Bundesstaaten Truppenteile Gesamt Jäger Infanterie Kavallerie Artillerie Pioniere Geschütze Württemberg Teile 13.955 10.826 1.994 1.145 18 Baden Teile 10.000 7.751 1.429 820 20 Hessen-Darmstadt Teile 6.195 4.820 885 508 12 Bis 1830 gehörten dazu
Bundesstaaten Truppenteile Gesamt Jäger Infanterie Kavallerie Artillerie Pioniere Geschütze Hohenzollern-Hechingen 2 Kompanien 356 356 Hohenzollern-Hechingen 1 Kompanie 155 155 Liechtenstein 1 Zug 55 55 Teilnahme an Kriegen
Die Mobilmachungen anlässlich des Krimkrieges 1855 und vor allem die des oberitalienischen Krieges 1859 erwiesen sich als Desaster. „Herrschte schon im Stuttgarter Hauptquartier des VIll. Armeekorps der bedrückendste Dilettantismus, so galt das von der Truppe mit ihrer geringen Zahl ausgebildeter oder gar brauchbarer Dienstgrade erst recht. Die mobilgemachte Armee präsentierte sich als verrostetes Durcheinander. Obwohl sie statt der bundesseitig geforderten vier Wochen für die Mobilmachung schon ein Vierteljahr aufwenden musste, war sie auch dann nur bedingt kriegsbereit.“ [5].
Im Schleswig-Holsteinischen Krieg (1848–1851) und bei der Bekämpfung der Badischen Revolution waren nicht das ganze Korps, sondern nur einzelne Truppenteile der kontingentstellenden Staaten eingesetzt (Neckar-Korps).
Im Deutschen Krieg war das Korps am Mainfeldzug beteiligt.
Ordre de Bataille des VIII. Bundes-Armee-Korps in zeitgenössischer Darstellung:Verweise
Literatur
- Heinrich A. Eckert: Das deutsche Bundesheer. München 1835
- unbekannter süddeutscher Verfasser: Das Heerwesen der Staaten des deutschen Bundes, Augsburg 1838
- Vereinigung der Freunde des Wehrgeschichtlichen Museums Schloß Rastatt e.V., Hrsg.: Unter dem Greifen, Altbadisches Militär von der Vereinigung der Markgrafschaften bis zur Reichsgründung 1771 – 1870, Braun Druckerei und Verlage Karlsruhe, 1984
- Willi A. Boelcke: Handbuch Baden-Württemberg, Verlag Kohlhammer Stuttgart, 1982, ISBN 3-17-007726-0
- Militärgeschichtliches Forschungsamt, Hrsg,: Handbuch zur Deutschen Militärgeschichte 1648 – 1939, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwesen München, 1975, 1. Band , IV Militärgeschichte im 19. Jahrhundert 1814 - 1890
Einzelnachweise
- ↑ Das Heerwesen … S. 529:
- ↑ Unter dem Greifen, S. 99f
- ↑ Boelcke, S. 216: „Die südwestdeutschen Staaten des 8. Korps der deutschen Bundesarmee, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt, beschließen die Einführung des gezogenen Gewehrs Kaliber 13,9 mm.“
- ↑ Heinrich A. Eckert: „Das deutsche Bundesheer“, München 1835 S. 16
- ↑ Wolfgang Pettner in Handbuch IV, S. 285 f
Anmerkungen
- ↑ Die Minimalkontingente der 18 Klein- und Kleinststaaten wurden 1830 aus den Armeekorps, denen sie bis dahin zugeteilt waren, herausgezogen, da sie durch ihre ungleiche Ausbildung und Bewaffnung taktisch eine Belastung darstellten. Man fasste sie zur Reservedivision zusammen.
- ↑ Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd 1, Kohlhammer Verlag Stuttgart, 2.Verb.Auflage 1960, S. 611 f „Wenn der Bundestag das Aufgebot des Bundesheeres (Mobilmachung) beschloß, so waren die Kontingente durch Einberufung der Beurlaubten und Reservisten auf vollen Kriegsstand zu bringen. Erst mit dieser „Aufstellung des Kriegsheeres“ traten die von den Einzelstaaten bereitgehaltenen Bundeskontingente zum effektiven Bundesheer zusammen, das dann auch einen gemeinsamen Oberbefehlshaber, den Bundesoberfeldherrn, erhielt.“
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