- Mobilmachung
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Mobilmachung bedeutet die Vorbereitung der Streitkräfte eines Staates auf den Einsatz, meist für einen Krieg. Die bestehenden (aktiven und teilaktiven) Truppenteile werden (u. U. durch personelle oder materielle Verstärkung) in die Lage versetzt, ihre Friedensstandorte zu verlassen, um im Felde beweglich (=mobil) Kampfhandlungen ausführen zu können. Bisher nichtaktive Truppenteile wie z. B. für den Nachschub werden neu aufgestellt.
Man unterscheidet Teilmobilmachung und Generalmobilmachung. Bei einer Teilmobilmachung wird nur ein Teil der Truppen mobilisiert, bei der Generalmobilmachung die gesamte Armee. Als personelle Mobilmachung wurde bei der Bundeswehr die Mobilisierung der Reservisten, also ehemaliger Soldaten, die ihren aktiven Dienst beendet haben, als materielle Mob-Ergänzung die Heranziehung ziviler Ausrüstungsgegenstände (vor allem Kraftfahrzeuge und Sondermaschinen) bezeichnet.
Die Mobilmachung kann offen oder verdeckt erfolgen. Die Rücknahme der Mobilmachung ist die Demobilisierung.
Die Notwendigkeit von Mobilmachungen wirkte zum Beispiel während der Julikrise 1914 verschärfend, weil keine der beteiligten Mächte glaubte, es sich leisten zu können, auf eine frühe Mobilmachung zu verzichten, und die Krise so weiter eskalierte.
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Extrablatt vom 1. August 1914 über die Anordnung der deutschen Mobilmachung
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Mobilmachungs-Merkblatt für die mitzubringende Verpflegung im Zweiten Weltkrieg (Schweizer Armee)
Weblinks
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