- Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848–1851)
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Schleswig-Holsteinischer Krieg
Rückkehr der dänischen Truppen nach Kopenhagen, 1849Datum 1848–1851 Ort Dänemark Ausgang Sieg Dänemarks Folgen Schleswig und Holstein bleiben bei Dänemark, ihre Eigenständigkeit wird bestätigt. Friedensschluss Londoner Protokoll (1852) Konfliktparteien Herzogtum Schleswig
Dänemark Verluste 1.284 Tote; 4.675 Verwundete 2.128 Tote; 5.797 Verwundete Der Schleswig-Holsteinische Krieg wurde von 1848 bis 1851 geführt. Kriegsparteien waren einerseits die deutsche nationalliberale Bewegung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein im Bündnis mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes, andererseits das Königreich Dänemark. Die dänische Bezeichnung ist Dreijahreskrieg (Treårskrigen).
Dieser Krieg von 1848–1851 ist zu unterscheiden vom Deutsch-Dänischen Krieg von 1864, der auch Zweiter Schleswig-Holsteinischer Krieg genannt wird.
Inhaltsverzeichnis
Ursache des Krieges
Die vielen neuen politischen Strömungen des 19. Jahrhunderts beeinflussten auch die Entwicklung in der dänischen Monarchie, mit der die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg damals durch Personalunion verbunden waren. Der Wunsch nach Demokratisierung wurde bald von den Bestrebungen nach der Errichtung möglichst einheitlicher Nationalstaaten überlagert. Das Herzogtum Schleswig war gemischt deutsch, dänisch und friesisch besiedelt. Dennoch beanspruchten die Nationalliberalen beider Seiten, die sehr bald auch durch andere politische Kräfte unterstützt wurden, jeweils das gesamte Herzogtum Schleswig. Die dänischen Nationalliberalen beriefen sich dabei auf die jahrhundertelange Lehnsverbindung Schleswigs mit der dänischen Monarchie und auf die historische Eidergrenze, die schon 811 zwischen Karl dem Großen und dem dänischen Wikingerkönig Hemming vereinbart worden war. Die deutschen Schleswig-Holsteiner stellten den Vertrag von Ripen von 1460, wonach die Herzogtümer auf ewig ungeteilt bleiben sollten, als historisch verbrieftes Recht dar und beriefen sich dazu auf die ebenfalls seit Jahrhunderten währende staatsrechtliche Trennung von Königreich und Herzogtum. Außerdem betonte Herzog Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg seine Erbansprüche auf die Herzogtümer. Bei ihrer Argumentation mit historischen Verträgen übersahen beide Seiten, dass die Realität längst eine andere war.
Das Herzogtum Schleswig war als dänisches Lehen – anders als Holstein – nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Nach dem Wiener Kongress 1815 war Holstein Teil des Deutschen Bundes, Schleswig jedoch nicht. Zu den Besonderheiten der deutschen Geschichte zwischen 1815 und 1866 gehörte es, dass in den Staatsorganen des Deutschen Bundes auch ausländische Staatsoberhäupter saßen. Zu ihnen gehörte der König von Dänemark in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein.
Der dänische König Christian VIII. hatte durch seinen offenen Brief vom 8. Juli 1846 die Erbfolgeordnung aufzuheben versucht, durch die nach dem zu erwartenden Aussterben der Manneslinie im Königreich die weibliche Linie, in Holstein dagegen die Manneslinie der so genannten jüngeren königlichen Linie (Augustenburger Linie) zur Herrschaft kommen musste. Auf diese Weise wollte er das Auseinanderfallen des dänischen Staates verhindern, doch hatte er dadurch in den Herzogtümern große Aufregung erzeugt. Am 20. Januar 1848 starb der König und vergeblich versuchte sein Sohn Friedrich VII., einen Kompromiss zwischen (eider)dänischen und schleswig-holsteinischen Interessen zu erreichen. Die langsame Eskalation kam nach den Ereignissen im Februar und März zum Ausbruch.
Nach der Pariser Februarrevolution 1848 kam es in ganz Europa zu politischen Unruhen, und in vielen deutschen Staaten brach die März-Revolution aus. Auch im dänischen Gesamtstaat überschlugen sich die Ereignisse. Da der neue König Friedrich VII. wenig Interesse daran hatte, die Regierungsgeschäfte selbst zu führen, gestattete er die Ausarbeitung einer künftigen dänischen Verfassung. Dabei spielte die Stellung der Herzogtümer eine wichtige Rolle. Die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner – mit ihrem Vertreter Uwe Jens Lornsen – fürchteten, dass sich die oppositionelle eiderdänische Linie im Parlament durchsetzen würde, die die Einverleibung Schleswigs in das Königreich betrieb, womit zum einen die Einheit der Herzogtümer aufgehoben, zum andern die Selbständigkeit Schleswigs beendet worden wäre. Da die bestehende Personalunion mit Dänemark in Frage gestellt war, wünschten die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner darüber hinaus die Schaffung eines selbständigen, vollkommen von Dänemark unabhängigen deutschen Bundesstaates Schleswig-Holstein.
Auftakt
Am 18. März 1848 beschlossen in Rendsburg deutschgesinnte Vertreter der Ständeversammlungen Schleswigs und Holsteins, eine Deputation zum König (Friedrich VII.) mit der ultimativen Forderung einer freien Verfassung zu senden. Diese sollte unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund und die Bildung einer schleswig-holsteinischen Volksarmee unter der Führung eigener Offiziere enthalten. Diese Forderungen hätten praktisch Schleswig-Holstein von Dänemark getrennt, nur noch der König wäre ein gemeinsamer geblieben.
Am 20. März interpretierte eine große öffentliche Versammlung im Kopenhagener Casino-Theater diese Nachricht in der Weise, dass ein Aufruhr in den Herzogtümern ausgebrochen sei. Angesichts dieser Drohung beschloss die Versammlung, den König aufzufordern, eine handlungsfähigere Regierung zu ernennen. Am nächsten Tag versammelten sich 15.000–20.000 Bürger und begaben sich zum Schloss, wo der König bekanntgab, er habe die Minister auf Empfehlung seines Geheimstaatsministers schon entlassen. Im neuen Kabinett waren mehrere nationalliberale „Eiderdänen“ vertreten.[1]
Am 23. März verbreitete sich in Kiel das Gerücht, dass der König handlungsunfähig und „in den Händen des Pöbels“ sei. Zu dieser Interpretation trugen sowohl die wenige Tage zuvor stattgefundenen Revolutionen in Wien und Berlin wie auch die weithin bekannte politische Indifferenz des nur seit zwei Monaten regierenden Königs bei. Ein Kreis aus schleswig-holsteinisch gesinnten Prominenten ergriff die Chance und bildete am 24. März eine provisorische Regierung, die im Namen ihres angeblich unfreien Landesherren, des Königs, handeln sollte. Am nächsten Morgen ging eine Proklamation hinaus, die die Vereinigung Schleswigs und Holsteins forderte, jedoch nicht die Personalunion mit dem Königreich Dänemark aufheben wollte; die Aufgabe der provisorischen Regierung sei es, die beiden Herzogtümer und den König gegen den angeblich stattgefundenen Übergriff zu verteidigen. Die nichtrevolutionäre Betonung trug dazu bei, dass fast alle staatlichen Beamten und Städte der Herzogtümer in der nächsten Zeit die provisorische Regierung als legitim anerkannten.
Verlauf des Krieges
Der Kriegsverlauf 1848
Die selbsternannte Kieler Regierung erwartete, dass die Kopenhagener Regierung ihr mit Macht begegnen würde. Die Festung Rendsburg mit ihrer großen Garnison und ihrem Waffenarsenal war die stärkste Festung des dänischen Gesamtstaates. Deshalb ging es zunächst darum, diese Festung für sich zu sichern.
Am Morgen des 24. März fuhr ein Extrazug von Kiel nach Rendsburg mit den Soldaten der Kieler Garnison sowie 50 Freiwilligen unter dem Kommando des provisorischen Kriegsministers Prinz Friedrich von Noer (Bruder des Augustenburger Herzogs). Durch das Läuten der Feuerglocke gelang es, die Soldaten der Garnison unbewaffnet aus der Festung zu locken. Offizieren wurde freier Abmarsch gewährt, während sich fast alle Soldaten dem Aufruhr anschlossen. In den folgenden Tagen gingen die meisten der in Schleswig stationierten Soldaten und Unteroffiziere sowie 65 Offiziere in den schleswig-holsteinischen Dienst, während 94 Offiziere nicht ihren Treueeid zum König brechen wollten.
Nach der Überrumpelung von Rendsburg drangen die schleswig-holsteinischen Verbände nach Norden vor, wurden aber in der Schlacht von Bau unweit von Flensburg am 9. April zurückgeschlagen. Ihre Reste flohen zurück in die Festung Rendsburg, erhielten von nun an aber Unterstützung durch preußische Truppen, die im Namen des Deutschen Bundes handelten.
Auf dem Lande drangen preußische Truppen unter Feldmarschall Friedrich von Wrangel, unterstützt durch schleswig-holsteinische Verbände, im Mai 1848 in Dänemark ein. Durch den Einfluss Englands, Frankreichs und Russlands wurde jedoch der Waffenstillstand von Malmö erzwungen.
Dass Dänemark den deutschen Mächten militärisch entgegentreten konnte, lag nicht nur an der Revolution in Deutschland, sondern auch am völligen Fehlen deutscher Seestreitkräfte. Innerhalb weniger Tage kam der norddeutsche See- und Küstenhandel zum Erliegen. Die erst am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene Nationalversammlung beschloss schon am 14. Juni des gleichen Jahres in einer ihrer ersten Entscheidungen, eine deutsche Reichsflotte aufzustellen und dafür 6 Millionen Reichsthaler bereitzustellen. Diese Entscheidung gilt als Geburtsdatum einer nationalen Deutschen Marine. Daneben entstand im aufständischen Schleswig-Holstein die Schleswig-Holsteinische Marine als Seestreitkräfte der Aufständischen.
Der Krieg von 1849
Nach der Annahme der Paulskirchenverfassung und der Kündigung des Waffenstillstands von Malmö am 22. Februar durch Dänemark flammte der Krieg im April 1849 wieder auf. Wilhelm Beseler, der Präsident der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein wurde zum Statthalter der provisorischen Zentralgewalt in Frankfurt. Schleswig-Holstein trat dem Verfassungsgebiet bei und die Reichsregierung in Frankfurt führte nun den Krieg, wobei sich die Fürsten Thüringens hervortaten, deren Länder auch sämtlich dem Verfassungsgebiet des Deutschen Reiches von 1849 beigetreten waren. Nach dem von Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha geführten Gefecht bei Eckernförde erfolgte der Vorstoß nach Dänemark (u. a. Carl Alexander (Sachsen-Weimar-Eisenach)) bis vor Fredericia zur Zeit des Scheiterns des Deutschen Verfassungsstaates (Frankfurter Nationalversammlung).
Preußen schloss am 10. Juli 1849 einen Waffenstillstand und im Namen des Deutschen Bundes am 2. Juli 1850 einen Sonderfrieden mit Dänemark. Am 10. Juli 1850 folgte schließlich der Frieden von Berlin. Während Holstein von einer schleswig-holsteinisch gesinnten Statthalterschaft regiert wurde, stand Schleswig unter der Verwaltung einer Gemeinsamen Regierung, bestehend aus einem dänischen, preußischen und britischen Vertreter.
Nachdem Preußen und der Deutsche Bund aus dem Krieg ausgeschieden waren, waren die Schleswig-Holsteiner auf sich allein gestellt. In der Schlacht bei Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage. Es kam zur Schlacht zwischen ca. 36.000 dänischen und 26.000 schleswig-holsteinischen Soldaten. Der Verlust (Verletzte und Tote) belief sich auf 3.798 dänische und 2.828 schleswig-holsteinische Soldaten. Insgesamt blieben ca. 1.200 Tote auf dem Schlachtfeld. Damit hatten die dänischen Truppen wieder ganz Schleswig unter ihrer Kontrolle. Im Oktober 1850 unternahmen die Schleswig-Holsteiner einen letzten Angriff auf Friedrichstadt. Dieser wurde für sie zum Fiasko, die kleine Stadt – seit ihrer Gründung 1622 eine Stätte religiöser Toleranz – wurde schwer zerstört. Schleswig blieb endgültig unter dänischer Kontrolle und wurde von einem außerordentlichen Regierungskommissar verwaltet. Holstein wurde durch preußische und österreichische Bundestruppen befriedet.
Ein wesentliches völkerrechtliches Dokument zur Beendigung des Schleswig-Holsteinischen Krieges bildete das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852, das den Fortbestand der dänischen Herrschaft über die Herzogtümer garantierte, jedoch ihre Eigenständigkeit ebenso festschrieb. Unterzeichner waren Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich. Erst hiernach übernahmen die dänisch-gesamtstaatlichen Behörden wieder die Kontrolle über Holstein und Lauenburg.
Denkmäler
- Als Schmachmal zur Erinnerung an den Sieg bei Idstedt schuf der dänische Bildhauer Herman Wilhelm Bissen (1798–1868) eine als Idstedt-Löwe bekannte Bronzeplastik, die am 25. Juli 1862, dem 12. Jahrestag der Schlacht von Idstedt, auf dem Alten Friedhof in Flensburg enthüllt wurde. 1864 kam das Denkmal nach Berlin und 1945 nach Kopenhagen (Istedløven). Im September 2011 kehrte die Figur nach Flensburg zurück.
- Seit 1874 gibt es zudem eine Kopie in Berlin, siehe Flensburger Löwe.
- Gedenkstein in Hohenlockstedt
- Gedenktafel im Dom zu Schleswig
- Das „Eiserne Kreuz“, ein Obelisk, Grabmal für gefallene Soldaten der schleswig-holsteinischen Armee stand erst auf dem St.-Jürgens-Friedhof in Kiel. Es steht seit 1955 auf dem Kieler Nordfriedhof.[2]
- Gedenkstein für die Erhebung Schleswig-Holsteins in Hamburg-Bramfeld, vergleichbare Denkmäler stehen in verschiedenen holsteinischen Gemeinden und Hamburger Stadtteilen.
- Gedenkstein in Friedrichstadt (ohne Bild)
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Der Idstedt-Löwe (dän. Istedløven) erinnert an die blutige Schlacht bei Idstedt
Verweise
Siehe auch
- Friedrich Karl von Preußen
- Frieden von Berlin (1850)
- Kanonenboot Von der Tann
- Deutsch-Dänischer Krieg
Weblinks
Commons: First Schleswig War – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienLiteratur
- Keith A. P. Sandiford: Great Britain and the Schleswig-Holstein question 1848–64. A study in diplomacy, politics, and public opinion. University of Toronto Press, Toronto [u. a.] 1975, ISBN 0-8020-5334-3.
- Jan Schlürmann: Die Schleswig-Holsteinische Armee 1848–1851. Der Andere Verlag, Tönning 2004, ISBN 3-89959-270-0.
- Gerd Stolz: Die Schleswig-Holsteinische Marine 1848–1852. Heide in Holstein 1978, ISBN 3-8042-0188-1.
- Gerd Stolz: Die schleswig-holsteinische Erhebung. Die nationale Auseinandersetzung in und um Schleswig-Holstein von 1848/51. Idstedt-Stiftung, Husum 1996, ISBN 3-88042-769-0.
- Nick Svendsen: The first Schleswig-Holstein War 1848–50. Helion & Co, Solihull (West Midlands) 2008, ISBN 978-1-906033-08-8.
- Horst, Freiherr Ulrich v.d.: Die Schlacht von Idstedt, Berlin 1852.
Einzelnachweise
- ↑ Casino-mødet, 20. marts 1848 (Grænseforeningen, dänisch)
- ↑ Kieler Stadtarchiv
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