Verfassungsprozessrecht (Deutschland)

Verfassungsprozessrecht (Deutschland)

Das Verfassungsprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren bei den Verfassungsgerichten regeln.

Inhaltsverzeichnis

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht sind im Grundgesetz (GG) und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt. Das häufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde. Sie nimmt dort etwa 96 % aller anhängigen Verfahren ein und ihre Zahl stieg bis 2007 auf 6.005 pro Jahr an. Folgende Verfahren sind vor dem Bundesverfassungsgericht möglich:

Verfahrensart Regelung im Grundgesetz Nummer im Katalog des § 13 BVerfGG Nähere Ausgestaltung im III. Teil des BVerfGG
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - - § 32 Abs. 1
Grundrechtsverwirkungsverfahren Art. 18 Satz 2 § 13 Nr. 1 § 36 ff.
Parteiverbotsverfahren Art. 21 Abs. 2 S. 2 § 13 Nr. 2 § 43 ff.
Wahlprüfungsbeschwerde Art. 41 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 § 13 Nr. 3 § 48
Präsidentenanklage Art. 61 § 13 Nr. 4 § 49 ff.
Organstreitverfahren Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 § 13 Nr. 5 § 63 ff.
Abstrakte Normenkontrolle Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 § 13 Nr. 6 § 76 ff.
Abstrakte Normenkontrolle über die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a § 13 Nr. 6a §§ 76 Abs. 2, 77 Nr. 2, 78 f.
Abstrakte Normenkontrolle über das weitere Bestehen der Erforderlichkeit einer Bundesgesetzlichen Regelung Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 § 13 Nr. 6b § 97
Bund-Länder-Streitigkeit Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 § 13 Nr. 7 § 68 ff.
Sonstige Öffentlichrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 § 13 Nr. 8 § 71 ff.
Verfassungsbeschwerde Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a § 13 Nr. 8 a § 90 ff.
Kommunalverfassungsbeschwerde Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b § 13 Nr. 8 a § 91
Richteranklage gegen Bundes- oder Landesrichter Art. 98 Abs. 2 und Abs. 5 § 13 Nr. 9 § 58 ff.
Landesverfassungsstreitigkeiten kraft landesrechtlicher Zuweisung Art. 99 § 13 Nr. 10 § 73 ff.
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage) Art. 100 Abs. 1 GG § 13 Nr. 11 § 80 ff.
Klage über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - § 13 Nr. 11a in Verbindung mit § 36 (PUAG) § 80 ff.
Verfahren zur Überprüfung einer Völkerrechtsregel als Teil des Bundesrechts Art. 100 Abs. 2 § 13 Nr. 12 § 83 ff.
Verfahren über die Auslegung des Grundgesetzes auf Vorlage eines Landesverfassungsgerichts Art. 100 Abs. 3 § 13 Nr. 13 § 86 ff.
Verfahren über Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht Art. 126 § 13 Nr. 14 § 86 ff.

Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten

Die Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten richten sich der jeweiligen Landesverfassung und den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer.

Literatur

Weblinks

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