Warteschild

Warteschild

Ein Warteschild wird in der Heraldik ein leeres Schild im Wappen oder ein leeres Feld bezeichnet. Feld oder der Schild können maximal in Weiß, oft aber in neutraler Hintergrundsfarbe dargestellt werden. Sinn war und ist einen Wappenplatz für ein wappeneränderndes Ereignis schon im Vorhinein im Gesamtwappen vorzuhalten. Gründe waren beispielsweise besondere zu erwartende Lehen, Amtsübernahmen (Schatzmeisterwürden), Kurwürden oder Adelungen. Trat eine erwartete Wappenänderung ein, wurde gelegentlich auch das Oberwappen mit einem Helm samt entsprechender Zier erweitert.

Von einem ledigen Schild oder Feld beim Warteschild, wie es oft in der Vergangenheit üblich war, zu sprechen, ist nicht heraldisch korrekt. Der ledige Schild ist farblich ohne Heroldsbilder festgelegt und beim Warteschild ist alles leer.

Literatur

  • Wolfgang Menzel, Literaturblatt Nr.67, Paul Reff ,Stuttgart 1862, S. 265
  • Gert Oswald, Lexikon der Heraldik, Bibliographisches Institut Leipzig 1984, S. 438

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