- Ledigenschild
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Ein Ledigenschild ist in der Wappenkunde ein Wappenschild mit nur Farbe im Feld.
In der Wappenbeschreibung wird er als ledig blasoniert. Das Feld oder der Schild hat keine Heroldsbilder oder gemeine Figuren. Die Tinktur gilt, obwohl widersprüchlich, als Wappenfigur und muss bei der Beschreibung auch gemeldet werden. Ein lediger Schild wird häufig durch Damaszierung verschönt[1].
Ein lediger Schild kann ein Warteschild sein. Das ist ein Wappen in dem später nach Verleihung oder Bestätigung ein Wappenbild eingebracht wird. Dann erst wird das Wappen in seiner Gestalt endgültig.
Die Nutzung eines Ledigenschildes um unerkannt zu bleiben, war eine besondere kriminelle Art im Mittelalter.
Der Begriff ledig findet Anwendung, wenn keine Abweichung von der Grundversion zu erkennen ist[2]. Zum Beispiel beim Wappentier Pferd wird er verwendet. Pferd ohne Sattel, Zaumzeug und die Farbe der Bewehrung ist wie das Tier, dann ist es ledig.
Eine besondere Bezeichnung ist der ledige Winkel im Schild. Hierbei handelt es sich um die Freiecke. Das ist zur Vierung gehörige Abteilung eines kleinen Feldes in einer der oberen Wappenecken im Schildhaupt. Die Größe ist nicht der vierte Teil, sondern der achte Teil des Schildes.
Literatur
- ↑ Lexikon Heraldik, Gert Oswald, VEB Bibliographische Institut Leipzig, 1984
- ↑ Lexikon Heraldik, Gert Oswald, VEB Bibliographische Institut Leipzig, 1984
Links
Commons: Ledigenschild – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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