- Wohnungserlangung und Wohnungserhalt
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Wohnungserlangung und Wohnungserhalt bezeichnet einen Vorgang aus dem Sozialwesen, der Wohnungslosen längerfristig ein reguläres Obdach verschafft. Der Begriff versteht sich als Abgrenzung zur Betreuung von Mehrpersonen-Wohngemeinschaften (BGW) und dem betreuten Einzelwohnen (BEW).
Die Ambulanten Wohnhilfen bieten beispielsweise beim Internationalen Bund sozialpädagogische Unterstützung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen auf Grundlage des § 67 SGB XII an.[1] Je nach Intensität des Bedarfs erfolgt die Hilfe im Rahmen der Leistungstypen Wohnungserlangung und Wohnungserhalt (WuW), Betreutes Einzelwohnen (BEW) oder Betreutes Gruppenwohnen (BGW). Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe.
Einzelnachweise
- ↑ Internationaler Bund Erklärung der Ambulanten Wohnhilfen
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