Wohnungserlangung und Wohnungserhalt

Wohnungserlangung und Wohnungserhalt

Wohnungserlangung und Wohnungserhalt bezeichnet einen Vorgang aus dem Sozialwesen, der Wohnungslosen längerfristig ein reguläres Obdach verschafft. Der Begriff versteht sich als Abgrenzung zur Betreuung von Mehrpersonen-Wohngemeinschaften (BGW) und dem betreuten Einzelwohnen (BEW).

Die Ambulanten Wohnhilfen bieten beispielsweise beim Internationalen Bund sozialpädagogische Unterstützung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen auf Grundlage des § 67 SGB XII an.[1] Je nach Intensität des Bedarfs erfolgt die Hilfe im Rahmen der Leistungstypen Wohnungserlangung und Wohnungserhalt (WuW), Betreutes Einzelwohnen (BEW) oder Betreutes Gruppenwohnen (BGW). Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe.

Einzelnachweise

  1. Internationaler Bund Erklärung der Ambulanten Wohnhilfen

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