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Das ZMGS (Zentrales Meldesystem für Gefahrgut und Schiffsverkehre der Bundesrepublik Deutschland) dient als Referenzsystem zum EU-SafeSeaNet dem Ziel der Verhinderung von Umweltverschmutzung und Unfällen auf See.
Allgemeines
Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ständig zu gewährleisten. Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu Havarien kommen, müssen alle relevanten Informationen für die Rettungsmaßnahmen schnell und effizient zusammengestellt werden können. Benötigt werden dann Informationen über die beteiligten Schiffe und deren Ladung - insbesondere über gefährliche Güter.
Für die Bundesrepublik Deutschland wird diese Aufgabe von ZMGS sichergestellt. Dazu steht den entsprechend autorisierten Nutzern ein Web-gestütztes Informationsportal zur Verfügung. Des Weiteren werden durch das ZMGS-System alle Schiffs- und Ladungs-bezogenen Informationen des deutschen Seegebietes an EU-SSN übermittelt.
Rechtlicher Hintergrund
Mit dem ZMGS-System werden alle Anforderungen der EU-Direktive 2002/59/EC "Über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr" durch die Bundesrepublik Deutschland erfüllt. Dabei folgt diese EU Direktive den Vorgaben der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO).
Weblinks
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