Verordnung (EU)

Verordnung (EU)

Eine Verordnung der Europäischen Union (engl. regulation, Kurzform „Verordnung (EU)“) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union. Verordnungen, die bis 30. November 2009 erlassen wurden, tragen den Titel „Verordnung (EG) ...“ (Verordnung der Europäischen Gemeinschaft) und Verordnungen, die bis 1. November 1993 erlassen wurden, den Titel „Verordnung (EWG) ...“ (Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft), obwohl sie mittlerweile als Verordnungen der Europäischen Union gelten. Die Verordnungen sind Teil des Sekundärrechts der Union.

Verordnungen werden je nach Thema der Verordnung aufgrund einer der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren erlassen. Es wird zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsverordnungen der Kommission und delegierten Verordnungen unterschieden.

Verordnungen, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.

Verordnungen können sich an die Europäische Union selbst, an alle Mitgliedstaaten oder an die Bürger aller Mitgliedstaaten richten.[1]

Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.[2]

Durch die Durchgriffswirkung unterscheiden sich die Verordnungen von den Richtlinien. Richtlinien haben keine unmittelbare Geltung in einem Mitgliedstaat, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein (Unmittelbare Anwendbarkeit).

Verordnungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten an einem in der jeweiligen Verordnung festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vor dem Vertrag von Lissabon wurden Verordnungen nur von den Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der 1. Säule erlassen. Auch wenn oft von „EU-Verordnungen“ gesprochen wurde, war diese Formulierung nicht korrekt, da diese Verordnungen (und ebenfalls die Richtlinien) von einer der Europäischen Gemeinschaften und nicht von der Europäischen Union erlassen wurden. Der deutschsprachige Titel dieser früheren Verordnungen beginnt so jeweils mit „Verordnung (EG)“ (oder einem Hinweis auf die jeweilige Gemeinschaft). Für die seit dem Vertrag von Lissabon erlassenen Verordnungen beginnt der Titel mit „Verordnung (EU)“ oder - wenn sie von der Europäischen Atomgemeinschaft erlassen wurden - „Verordnung (EURATOM)“.

Bekannte EU-Verordnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Soll die Regelung nur ausgewählte Mitgliedstaaten oder deren Bürger betreffen, wird sie als Beschluss (unmittelbar verbindlich) oder Richtlinie(durch nationales Recht umzusetzen) erlassen.
  2. Beispiel: Verordnung (EG) 561/2006 Artikel 14 und 15
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