Zolltarif

Zolltarif
Historischer Zolltarif im irischen Kinsale von 1788

Ein Zolltarif ist eine Nomenklatur, in der Waren aufgezählt werden (meist in Form eines Nummerncodes gelistet) und ihre Zollsätze festgehalten werden, sowie Angaben über die Steuersätze, Einfuhrverbote und -beschränkungen und Besonderheiten über die Herkunftsländer und Bevorzugungen oder sonstige Handelspolitische Maßnahmen. Er kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung.

Beispiele waren der Deutsche Gebrauchszolltarif (DGebrZT) oder der Österreichische Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT). Moderne Varianten sind der gemeinsame Europäische Zolltarif (TARIC) oder der EZT (Elektronische Zolltarif) des Deutschen Zolls. Ihr historischer Vorläufer war die Zollrolle.

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch

Sonstiges

Für einige Aufmerksamkeit hatte die Rede des Schweizer Politikers Hans-Rudolf Merz gesorgt, als er im Jahr 2010 im Schweizer Bundesrat eine Passage aus den Erläuterungen über Bündnerfleisch aus dem Schweizer Zolltarif vorlas und dabei einen Lachanfall erlitt. [1]

Literatur

  • Einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs beim Zugang zum Europäische Binnenmarkt? (Anwendungsprobleme der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur und deren wirtschaftliche und fiskalische Auswirkungen), 2007, Dr. Carsten Weerth, Bremen, Dissertation, veröffentlicht im Sierke Verlag, Göttingen, ISBN 978-3-940333-61-2

Einzelnachweise

  1. Video der Rede auf Youtube

Weblinks


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