- Abzugsmethode
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Die Abzugsmethode ist eine Methode zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei der Ermittlung der deutschen Einkommensteuer.
Dazu wird die im Ausland abgeführte Steuer in Deutschland von den ausländischen Einkünften abgezogen. Die nun geringeren Einkünfte fließen in die Ermittlung der deutschen Einkommensteuer ein.
Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen, sind - wahlweise - unter den weiteren in § 34c EStG genannten Voraussetzungen auf die Einkommensteuer anzurechnen (Anrechnungsmethode) oder auf Antrag bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen (Abzugsmethode), wenn die Einkünfte aus einem Staat stammen, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen ist oder wenn in einem DBA für die betreffenden Einkünfte die Steueranrechnung vorgesehen ist. Dieses Wahlrecht ist 1980 eingeführt worden, weil die Steueranrechnung in bestimmten Fällen zu unbefriedigenden Ergebnissen geführt hat (z. B. wenn die ausländische Steuer höher war als die deutsche Einkommensteuer). Die Anrechnung einer ausländischen Steuer ist nämlich auf die anteilige deutsche Steuer begrenzt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Demgegenüber ist der wahlweise Abzug einer ausländischen Steuer bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht begrenzt.
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