Abzugsverfahren für ausländische Einkünfte

Abzugsverfahren für ausländische Einkünfte

Das Abzugsverfahren bzw. die Abzugsmethode ist ein Verfahren zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei der Ermittlung der deutschen Einkommensteuer festgelegt in § 34c Abs. 2 bis 3 EStG. Dieses Verfahren dient zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, und ist unter den im Absatz Voraussetzungen beschriebenen Bedingungen anzuwenden.


Beim Abzugsverfahren zieht man bei der Ermittlung des “Gesamtbetrags der Einkünfte” die auf ausländischen Einkünften entfallende entrichtete ausländische Einkommensteuer ähnlich wie Werbungskosten ab. Die nun geringeren Einkünfte fließen in die Ermittlung der deutschen Einkommensteuer ein.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Das Abzugsverfahren wird auf Antrag angewendet wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorliegt, oder wenn ein DBA es für die betreffenden Einkünfte vorsieht. Ansonsten werden (unter den weiteren in § 34c EStG genannten Voraussetzungen) die ausländische Steuern nach der Anrechnungsmethode auf die Einkommensteuer angerechnet. Dieses Wahlrecht ist 1980 eingeführt worden, weil die Anrechnungsmethode in bestimmten Fällen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann, insbesondere wenn die ausländische Steuer höher ist als die deutsche Einkommensteuer. Die Anrechnung einer ausländischen Steuer ist nämlich auf die anteilige deutsche Steuer begrenzt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Demgegenüber ist beim Abzugsverfahren der Abzug ausländischer Steuern unbegrenzt.

Höchstauswirkung

Diese Einkünfte werden bei Anwendung des Abzugsverfahrens höchstens mit dem persönlichen Steuersatz entlastet.

Beispiele

Wir setzen ausländische Einkünfte in Höhe von 1.000 € voraus, worauf 30 %, also 300 € ausländische Steuer entrichtet wurden. Beim Abzugsverfahren werden von diesen 1.000 € die bereits entrichteten 300 € ausländische Steuer abgezogen. Es entsteht also deutsche Einkommensteuer (mit einem jeweils anderen Steuersatz) nur auf 700 € statt auf 1.000 €. Wir zeigen die Auswirkung des Verfahrens im Zusammenhang mit verschiedenen deutschen Steuersätzen.

Beispiel 1: deutsche Steuer höher

Falls die deutsche Einkommensteuer eine Steuer mit 42 %, also 420 € auslösen würde, entstünde deutsche Einkommensteuer aus den 700 € von (700 € x 42 % =) 294 €. Die Gesamtbelastung betrüge dann (300 € + 294 € =) 594 €. Die Entlastung beträgt in diesem Fall (420 € - 294 € =) 126 €, dies entspricht dem persönlichen Steuersatz (hier 42 %) auf die entrichtete ausländische Steuer (300 € x 42 % =) 126 €. Zu prüfen ist hier immer ob nicht das Anrechnungsverfahren ein besseres Ergebnis liefert.

Beispiel 2: deutsche Steuer niedriger

Falls die deutsche Einkommensteuer eine Steuer mit 25 %, also 250 € auslösen würde, entstünde deutsche Einkommensteuer aus den 700 € von (700 € x 25 % =) 175 €. Die Gesamtbelastung betrüge dann (300 € + 175 € =) 475 €. Die Entlastung beträgt in diesem Fall (250 € - 175 € =) 75 €, dies entspricht dem persönlichen Steuersatz (hier 25 %) auf die entrichtete ausländische Steuer (300 € x 25 % =) 75 €. Zu prüfen ist hier immer ob nicht das Anrechnungsverfahren ein besseres Ergebnis liefert.

Beispiel 3: keine deutsche Steuer

Falls die deutsche Einkommensteuer keine Steuer auslösen würde, betrüge die Gesamtbelastung nur noch (300 € + 0 € =) 300 €. Die Entlastung beträgt in diesem Fall (0 € - 0 € =) 0 €, dies entspricht dem persönlichen Steuersatz (hier 0 %) auf die entrichtete ausländische Steuer (300 € x 0 % =) 0 €. Diese Variante kann abhängig von der Gesamtsituation Sinn ergeben, wenn zum Beispiel nicht eine Steuerentlastung in diesem Jahr erreicht werden kann, jedoch durch Verluste in anderen Einkunftsarten eine Verlustmasse vergrößert werden kann, was zu einer höheren Steuerentlastung in anderen Jahren führen kann.

Siehe auch

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