- Cognomen
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Das Cognomen (lateinisch für „Beiname“ (wörtlich: „Bekannter Name“), Plural Cognomina) war oft der dritte Namensbestandteil der regulären römischen Namensgebung (tria nomina). Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (z. B. Cicero = abgeleitet von cicer, dt. „Kichererbse“; „Crassus“ von crassus = „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie (gens) erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Da es so auch der Unterscheidung bei gleichem Namen diente, kann es als Vorläufer der modernen Nachnamen gelten, die sich in Europa erst seit dem 13. Jahrhundert entwickelt haben (so bedeutet in der heutigen italienischen und katalanischen Sprache, die wie die anderen romanischen Sprachen auf das Lateinische zurückgehen, cognome bzw. cognom denn auch Nachname).
Freigelassene Sklaven führten in der Regel ihren bisherigen (einzigen) Namen als Cognomen, während sie Prae- und Gentilnomen von ihrem früheren Herrn übernahmen.
Bekannte römische Cognomina sind zum Beispiel Scipio, Caesar, Brutus oder Cicero. Weitere Cognomina stehen in der Liste römischer Cognomina.
Vom Cognomen zu unterscheiden ist das Agnomen, ein zusätzlicher Beiname, der eine auffällige Eigenschaft einer Person kennzeichnete oder nach (militärischen) Erfolgen verliehen wurde (z. B. Africanus, Germanicus).
Kategorie:- Römischer Personenname
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