- Convent
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Der Convent oder Konvent ist bei Studentenverbindungen eine Mitgliederversammlung, bei der alle Teilnahmeberechtigten volles und gleichberechtigtes Stimmrecht haben. Dieser basisdemokratische Entscheidungsgrundsatz wird auch als Conventsprinzip bezeichnet. Die Teilnahmeberechtigung hängt von der Art des Convents ab.
Man unterscheidet folgende Arten (wobei einige hiervon nicht bei allen Verbindungen vorkommen oder dort andere Namen haben):
- Burschenkonvent/Corpsburschen-Convent (BC/CC): Ist die Versammlung aller Burschen einer Studentenverbindung, das heißt aller Verbindungsmitglieder, die aber schon das Burschenversprechen abgelegt haben und somit den Willen einer lebenslangen Zugehörigkeit zu der jeweiligen Studentenverbindung besiegelt haben. In vielen Fällen findet der BC/CC ohne Beteiligung von Mitgliedern aus dem Philisterium statt.
- Chargenkonvent: Ist die Versammlung des Aktiven-Vorstands, das heißt der Chargen. Dies sind üblicherweise der Senior/Sprecher, also der 1. Vorsitzende der Verbindung, der Schriftwart, der Kassenwart sowie der Fuchsmajor. Bei Corps und anderen schlagenden Verbindungen ist anstelle des Kassierers der Consenior (Fecht-Chargierter) Charge.
- Aktivenkonvent: Der Aktivenkonvent ist die Versammlung aller Aktiven einer Verbindung, das heißt aller noch nicht in das Philisterium aufgenommener Verbindungsmitglieder, die als Studenten am Verbindungsleben teilnehmen.
- Altherrenkonvent: Ist die Versammlung aller Mitglieder einer Verbindung, die bereits ihr Studium beendet haben und in das Philisterium aufgenommen wurden.
- Chargiertenconvent des Wingolf (CC): Ist die Versammlung aller Chargierten der aktiven Wingolfsverbindungen zum Bundesfest des Wingolf (Wartburgfest). Auf dem Convent wird der neue Vorort des Wingolfsbundes gewählt.
- Generalkonvent, Kumulativkonvent, Cumulativconvent, Bundeskonvent oder Feierlicher Corpsburschen-Convent (FCC): Ist die Versammlung aller (Corps-)Burschen und Alten Herren einer Verbindung. Also der Gesamtheit aller Verbindungsmitglieder. Manchmal sind die Füxe noch von diesem Gremium ausgeschlossen.
- Der Mensurenconvent (MC) oder Mensuren-Corpsburschen-Convent (MCC) tritt nach einer jeden Mensur zusammen. Er hat die Aufgabe, die geschlagene „Partie“ nach gewissen Kriterien zu bewerten. Das Stimmrecht ist von Verbindung zu Verbindung unterschiedlich geregelt. Leiter ist der Zweitchargierte (der Fecht-Chargierte oder der Consenior), der in Fechtfragen den Vorsitz hat.
- Senioren-Convent (SC): Zusammenschluss der Corps an einem Hochschulort (in der Regel getrennt nach Dachverbänden KSCV und WSC), aber auch das regelmäßige Treffen der „Senioren“ der jeweiligen Verbindungen.
- Renoncen- oder Fuchsen-Convent (RC/FC): Zusammenkunft der Füchse und ihres Fuchsmajors (FM). Hier wird den jüngeren Mitgliedern Wissen über die Traditionen der Studentenverbindungen im Allgemeinen und die Geschichte ihrer Verbindung im Besonderen vermittelt. Außerdem besteht die Möglichkeit, in demokratischer Abstimmung dem FM Themen zur Vorbringung auf dem BC/CC anzutragen.
Dieser studentischen Tradition folgend hießen auch die ersten gewählten Studentenparlamente bis in die 1960er Jahre hinein zuweilen Konvent, zum Beispiel an der Freien Universität Berlin oder der Universität München. Auch heute noch wird der Begriff im Bayerischen Hochschulgesetz für die – aus den studentischen Senatoren zusammengesetzte – Studentenvertretung verwendet.
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