- Ackerrandstreifen
-
Ein Ackerrandstreifen ist ein bewirtschafteter Randbereich an Äckern, der ohne den Einsatz von Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet wird, damit sich dort Ackerwildkräuter und die an sie angepasste Tierwelt ausbreiten und überleben können. Im Unterschied zu Blühstreifen, die im Frühjahr mit einer Blühmischung angesät werden, ist das Ziel der Ackerrandstreifen die Förderung der am Standort bodenbürtigen Ackerwildkräuter (Segetalpflanzen).
Größere Flächen, die nach diesem Konzept bewirtschaftet werden, werden als Schutzäcker bezeichnet.
Einzelne Bundesländer fördern, kofinanziert von der Europäischen Union, im sogenannten Ackerrandstreifenprogramm die Schaffung dieser Areale, indem sie Ausgleichszahlungen an die teilnehmenden Landwirte leisten. Besonders in den 1980er Jahren waren Ackerrandstreifen, ausgehend von der Initiative von W. Schumacher in Nordrhein-Westfalen, [1] ein fast bundesweit verbreitetes Schutzkonzept, das jedoch aufgrund des bürokratischen Aufwandes aktuell stark rückläufig ist. In dem 2005 veröffentlichten „Karlstadter Positionspapier zum Schutz der Ackerwildkräuter“ wird auf Grundlage der aktuellen Problematik die Forderung nach neuen, nachhaltigen Schutzkonzepten aufgestellt.[2]
Durch Ackerrandstreifen wird nicht nur die Artenvielfalt gefördert, es können sich dort auch natürliche Gegenspieler von Schädlingen entwickeln. Die Schädlinge werden so auf biologische Weise verringert.
Einzelnachweise
- ↑ W. Schumacher: Schutz und Erhaltung gefährdeter Ackerwildkräuter durch Integration von landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz. Natur und Landschaft 55 (12), Bonn 1980, S. 447–453
- ↑ Karlstadter Positionspapier zum Schutz der Ackerwildkräuter (PDF)
Siehe auch
Weblinks
- schutzaecker.de
- Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Lebensraum Ackerschonstreifen: die unterschätzte Ökofläche. (PDF)
Wikimedia Foundation.