- Darlehensgebühr
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Bearbeitungsgebühren und Kredit- und Darlehensgebühren (zum Beispiel 0,8 % der Darlehenssumme) werden zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen gezahlt. Mit diesen Gebühren "bezahlt" der Gläubiger die Dienstleistungsbereitschaft der Bank oder des Kreditinstitutes, den Kredit/Darlehen zu gewähren.
In Österreich wird die Darlehensgebühr an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sie beträgt gemäß GebG § 33 Zahl 807 0,8 % von der Finanzierungssumme.
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