- Denarius Dei
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Der Denarius Dei (auch: Gottespfennig, Arrah, Draufgeld, Weinkauf, Leitkauf, Hartpfennig etc.) ist ein kleiner Geldbetrag, der im Mittelalter zur Besiegelung eines Vertrages gezahlt wurde.
Ursprünglich wurde der Denarius Dei einem Kaufvertrag beigegeben. Beide, der Vertrag und der Gottespfennig, wurden in einem so genannten Gotteskasten zur sicheren Aufbewahrung niedergelegt. Später bezeichnete der Denarius Dei dann lediglich noch das zur Bestätigung eines Vertrages gezahlte Geld, das dann oft auch nur noch symbolisch entrichtet wurde.
Literatur
- Meinolf Schumacher: Der wynkouff ist gedruncken schon... (Sebastian Brant, 'Narrenschiff' 85,17). 'Weinkauf' und 'Lei(t)kauf' zwischen Rechtssprachgeographie, Mentalitätsgeschichte und historischer Metaphorologie. In: 'Wörter und Sachen' als methodisches Prinzip und Forschungsrichtung, hrsg. von Ruth Schmidt-Wiegand, Teil 2 (Germanistische Linguistik 147-148), Hildesheim – Zürich – New York: Georg Olms 1999, S. 411-425
Kategorien:- Numismatik
- Privatrechtsgeschichte des Mittelalters
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