Deutscher Adelsrechtsausschuß

Deutscher Adelsrechtsausschuß

Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation, getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum. Der Ausschuss sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung. Aufgrund der Abschaffung des Adels in Deutschland und Österreich haben seine Entscheidungen nur im gesellschaftlichen, nicht jedoch im staatlichen Bereich, und daher auch nicht im Bereich des Namensrechts, Relevanz.

Inhaltsverzeichnis

Selbstbild

Die Angehörigen des Ausschusses prüfen die Zugehörigkeit von Personen zum sogenannten historischen Adel und unterscheiden diese gegebenenfalls nach Adelsangehörigen oder Scheinadel. Der Ausschuss wird von den deutschen Adelsverbänden getragen und hat die Aufsicht über das Genealogische Handbuch des Adels (GHdA), in das nur Angehörige des historischen Adels aufgenommen werden.

Dem Ausschuss fehlt jedoch die rechtliche Befugnis, die Zugehörigkeit zum Adel abschließend zu bestätigen oder zu verneinen, da dieses Recht allein bei einem regierenden Monarchen liegen würde. Er fällt daher nur vorläufige Entscheidungen; die Zugehörigkeit zum historischen Adel wird entweder „nicht beanstandet“, also faktisch anerkannt oder „beanstandet“, also als nicht gegeben angesehen.

Die Träger und Mitglieder des Ausschusses sehen ihre Arbeit unter anderem deshalb als gerechtfertigt an, da bisweilen Personen durch Adoption oder auf anderem Weg, ehemalige Adelsbezeichnungen zu ihrem Namen oder zum Namensbestandteil machen, in der Absicht von dem davon vermeintlich oder tatsächlich ausgehenden Sozialprestige zu profitieren. Aus Sicht der Ausschussträger fiel durch die Aktivität solcher Personen bisweilen ein schlechtes Licht auf die soziale Gruppe des früheren deutschen Adels und deren Nachkommen. Der Ausschuss wird jedoch nicht tätig, wenn durch Aktivitäten der von ihm „anerkannten“ Personen eine negative Wirkung in der Öffentlichkeit entsteht.

Sitz und Vorstand

Der Deutsche Adelsrechtsausschuß hat seinen Sitz in Marburg an der Lahn. Der Vorstand besteht im Mai 2011 aus den folgenden Personen (die Schreibweise entspricht zitiert der des Impressums nach dem Selbstverständnis des Vereins):[1]

  • Präsident: Herr Henning v. Kopp-Colomb
  • Erster stellv. Präsident: Graf Andreas v. Bernstorff
  • Zweiter stellv. Präsident: Freiherr Georg v. Frölichsthal
  • Baron Heinrich v. Hoyningen gen. Huene
  • Freiherr Bernhard v. Breidenbach zu Breidenstein

Marburg ist auch Sitz des Deutschen Adelsarchivs.

Weblinks

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Die angeführten Namen mit Adelstiteln vor den Vornamen und abgekürzten „v.“ für „von“ widerspricht der deutschen Rechtslage (siehe Aufhebung des Adels und Einbeziehung der ehemaligen Adelstitel als Bestandteil des Familiennamens mit Art. 109 WRV), bzw. im Fall von Georg Fröhlichsthal der österreichischen Rechtslage (siehe Adelsaufhebungsgesetz, mit dem in Österreich der Adel und sämtliche Adelstitel und -prädikate abgeschafft wurden). Herr/Frau als Anrede war dem Adelstitel als Anrede gleichgesetzt, deshalb ist vom Vorstand beim Präsidenten als einzigem das Herr vor dem Namen gesetzt.

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