Deutsches Bibliotheksinstitut

Deutsches Bibliotheksinstitut

Das Deutsche Bibliotheksinstitut (DBI) wurde durch Berliner Landesgesetz vom 22. Mai 1978 (Gesetzblatt für Berlin S. 1114) als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und nach Maßgabe der Regelungen der sogenannten Blauen Liste, heute Leibniz-Gemeinschaft, bis Ende 1999 von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern gemeinsam finanziert. Es hatte seinen Sitz in Berlin. Auf der Grundlage einer umstrittenen Empfehlung des Wissenschaftsrates beschlossen Bund und Länder, die Finanzierung zu beenden. Das Land Berlin löste das Institut durch Gesetz vom 6. Oktober 1999 (Gesetz und Verordnungsblatt S. 544) zum 1. Januar 2000 auf und überführte Mitarbeiter und Abwicklungsaufgaben auf ein „Ehemaliges Deutsches Bibliotheksinstitut“ (EDBI), von dem aus die Beschäftigten auf neue Stellen vermittelt werden sollten. Parallel war die Bibliothekspolitik gefordert, unverzichtbare Aufgaben des DBIs in eine neue Trägerschaft zu überführen. Eine Nachfolgeeinrichtung wurde schließlich nicht eingerichtet. Die Wahrnehmung überregionaler Aufgaben des Bibliothekswesens soll nunmehr das 2004 gegründete, dezentral organisierte Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (KNB) sichern.

Das Deutsche Bibliotheksinstitut war eine Serviceeinrichtung für die Gesamtheit der Deutschen Bibliotheken. Seine Aufgaben lagen laut Gesetz im Bereich der Koordinierung, der Beratung, der Normierung und der Modernisierung des Deutschen Bibliothekswesens. Dem Institut verdanken die deutschen Bibliotheken Instrumente wie die Zeitschriftendatenbank, den Verbundkatalog, den Dokumentenlieferdienst SUBITO, die Deutsche Bibliotheksstatistik und die einheitlichen Klassifikationen Allgemeine Systematik für Öffentliche Bibliotheken (ASB) und Klassifikation für Allgemeinbibliotheken (KAB). Zugleich war das Institut Herausgeber wichtiger Publikationen, etwa des Bibliotheksdienstes, der Schulbibliothek aktuell, des Forum Musikbibliothek oder der DBI-Materialien. Im Zuge der mehr als drei Jahre dauernden Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts bis Mitte 2003 konnte ein erheblicher Teil dieser Dienstleistungen nicht bewahrt werden. Insbesondere die zentrale Beratungs- und Initiativkompetenz des Instituts muss als verloren angesehen werden.

Das Institut verwaltete sich als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts selbst. Die Leitung oblag dem Direktor, der den Beschlüssen eines Kuratoriums verpflichtet und seiner Kontrolle unterworfen war. Im Kuratorium waren vorrangig der Bund und die Ländern vertreten, daneben aber auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Bibliotheksverband. Die bibliothekarische Beratung oblag einem Fachbeirat, in dem Bibliotheken aller Sparten und Größen vertreten waren. Die Rechtsaufsicht übte das Land Berlin aus.

Literatur

  • Arbeitsberichte des Deutschen Bibliotheksinstituts
    • z. B. Arbeitsbericht 1998. Aufgaben und Tätigkeiten des Deutschen Bibliotheksinstituts, vom Februar 1999. ISSN 0723-2934 oder Arbeitsbericht 1999. Aufgaben und Tätigkeiten des Deutschen Bibliotheksinstituts, vom April 2000. ISBN 3-87068-621-9
  • Vulpius, Axel, 1991: Zur Bibliothekspolitik des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland 1965–1980. In: LIBER Quarterly, S. 427–450 (v.a. zur Vorgeschichte und Gründung des Instituts).
  • Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 7/1117 vom 6. Januar 1978 (v.a. zur Gründung des Instituts)
  • Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 13/4026 vom 4. August 1999 (v. a. zum Verfahren der Abwicklung des Instituts. Auch in Bibliotheksdienst Jahrgang 33 (1999) Heft 10 S. 1737-1739).
  • Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 15/1203 vom 14. Januar 2003 (v. a. zum Verlauf der Abwicklung).
  • Ad-hoc-AG „Zukunft des Deutschen Bibliotheksinstituts" der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland: Konzept über unverzichtbare überregionale bibliothekarische Serviceleistungen vom 6. April 1998. In: Zeitschaft für Bibliothekswesen und Bibliographie, Band 45 (1998), Heft 4 (dies war die erste Fassung, für die die Kultusminister eine "Konkretisierung" – sprich: Kürzung – erbaten). In Bibliotheksdienst Jahrgang 33 (1999) Heft 4 S. 657- 659 findet sich eine Stellungnahme aus Sicht der Spezialbibliotheken [1]
  • Konzept zur Sicherung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen vom 22. März 1999 (Anlage zu KMK-Rundschreiben Nr. 131/99 vom 31. März 1999).
  • Flemming, Arend, 2001: Abwicklung und Neukonzeption der zentralen Koordinations- und Serviceaufgaben im deutschen Bibliothekswesen. In: Bibliotheksdienst, 35. Jahrgang, Heft 9, S. 1107–1116.
  • Funke, Juliane, 2001:Vom "Deutschen Bibliotheksinstitut" zum "Innovationszentrum für Bibliotheken". In: Planen und Gestalten. Festgabe für Günter Baron. Berlin, S. 107–116. (über den mittlerweile gescheiterten Versuch, eine Auffangeinrichtung für die allerwichtigsten Aufgaben zu gründen)
  • Stellungnahme zum Deutschen Bibliotheksinstitut in Berlin vom November 1997. In Wissenschaftsrat. Stellungnahmen zu Instituten der Blauen Liste. Band II. Köln 1998, S. 7–50.
  • Kummer, Dietmar, 2003: Raubmord in Berlin oder Das Ende des DBI. Leserbrief. In: Buch und Bibliothek, 55 Jahrgang, Heft 3, S. 146–147.
  • Tölle, Volker: Zur Situation und Zukunft des DBI In: Bibliotheksdienst, 33. Jahrgang, Heft 5, S. 821–822.

Siehe auch

Weblinks


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