- Deutscher Städte- und Gemeindebund
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) vertritt als kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Er ist föderal organisiert, parteipolitisch unabhängig und arbeitet ohne staatliche Zuschüsse. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Inhaltsverzeichnis
Gremien
Präsident des DStGB ist Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen. Erster Vizepräsident ist Christian Schramm, Oberbürgermeister der Stadt Bautzen. Weitere Vizepräsidenten sind Uwe Brandl, Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg, Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, und Fritz Wagner, Bürgermeister der Stadt Kirn.
Die Aufgaben des geschäftsführenden Präsidialmitglieds nimmt Gerd Landsberg wahr, die des Pressesprechers Franz-Reinhard Habbel. Die Besetzung der Gremien orientiert sich an dem Votum der Wähler bei den Kommunalwahlen. Dies sind im Einzelnen:
- Präsidium
- Hauptausschuss
- Europaausschuss
- Ausschuss für Recht, Personal und Organisation
- Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit
- Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
- Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr
- Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft
- Ausschuss für Städtebau und Umwelt
- Gemeinsamer Forstausschuss Deutscher Kommunalwald
Geschichte
Nach Vorbereitungsgesprächen und Weichenstellung im Jahr 1909 kam es 1910 zur Gründung des Reichsverbands Deutscher Städte, der 1922 die Konstituierung des Reichsverbands der Deutschen Landgemeinden folgte. Beide Verbände wurden 1933 zum Deutschen Gemeindetag zwangsvereinigt. Die Arbeit wurde nach 1945 wieder aufgenommen, jedoch wieder in getrennter institutioneller Form. 1973 entstand in Westdeutschland durch den Zusammenschluss von Städten und Gemeinden der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Nach der Gründung des Europabüros mit Sitz in Brüssel im Jahr 1991 wurde 1998 die Hauptgeschäftsstelle des DStGB in Berlin eröffnet.
In der DDR existierte bis 1989 der Deutsche Städte- und Gemeindetag, zuletzt unter der Leitung von Walter Kresse. Nach der politischen Wende erfolgte im Februar 1990 die Gründung des Städte- und Gemeindetags der DDR. Unter Vorsitz von Volkmar Kunze erfolgte später die Vereinigung mit dem westdeutschen Verband zum heute gesamtdeutschen Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des DStGB ist die Vertretung der kommunalen Interessen gegenüber dem Bund und Europa. Er tut dies durch kontinuierliche Kontaktpflege bei Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und anderen Organisationen und Institutionen. Durch sein Wirken arbeitet er somit gezielt am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess mit. Als kommunale Koordinierungsstelle sorgt er für permanenten Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den sechzehn Mitgliedsverbänden, als kommunales Kommunikationsnetzwerk sensibilisiert und mobilisiert er die Öffentlichkeit und die Medien für aktuelle kommunalpolitische Themen und Probleme. Schließlich ist der DStGB in vielen Organisationen vertreten (u.a. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft), die kommunalen Interessen dienen oder sie fördern.
Die Mitgliedsverbände
- Bayerischer Gemeindetag
- Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Gemeinde- und Städtebund Thüringen
- Gemeindetag Baden-Württemberg
- Hessischer Städte- und Gemeindebund
- Hessischer Städtetag
- Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
- Saarländischer Städte- und Gemeindetag
- Sächsischer Städte- und Gemeindetag
- Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag
- Städte- und Gemeindebund Brandenburg
- Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt
- Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern
- Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
- Städtebund Schleswig-Holstein
- Städtetag Rheinland-Pfalz
Weblinks
Spitzenverbände der Deutschen Städte und Gemeinden (nach Bundesland)Deutscher Städte- und Gemeindebund | Deutscher Städtetag
Bayern | Baden-Württemberg | Baden-Württemberg (StT BW) | Brandenburg | Hessen (HSGB) | Hessen (HStT) | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Niedersachsen (StT NdS) | Nordrhein-Westfalen | Nordrhein-Westfalen (StT NRW) | Rheinland-Pfalz (GSB-RP) | Rheinland-Pfalz (StT-RLP) | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein (SB-SH) | Schleswig-Holstein (SHGT) | Thüringen
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