- Dienstgruppenleiter
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Ein Dienstgruppenleiter (DGL) ist eine Funktionsstelle bei der deutschen Polizei innerhalb der Schutzpolizei. Im Bereich der Kriminalpolizei existieren DGL in den Kriminaldauerdiensten bzw. Tatortkommissariaten. Hierbei kann es in den Bundesländern zu unterschiedlichen Begrifflichkeiten kommen. Jedoch sind die Kriminaldauerdienste analog der Schutzpolizeien in Dienstgruppen untergliedert, die von einem DGL geführt werden.
DGL führen eine Dienstgruppe und arbeiten in Polizeiinspektionen, -wachen, -revieren oder -stationen.
Je nach Zahl der ihm unterstellten Beamten ist er Polizeihauptmeister oder Angehöriger des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bis Besoldungsgruppe A 12. Bei größeren Gruppen wird er von einem Stellvertreter sowie von Wachleitern vertreten, sofern er diese Funktion nicht in Personalunion ausübt. Bei einigen sehr großen Dienstgruppen wird er von einem Assistenten unterstützt.
In ländlichen Bereichen übernimmt er in manchen Bundesländern auch die Funktion der Polizeieinsatzzentrale, dabei leitet er für seinen Bereich (teilweise hundert Quadratkilometer Fläche) sämtliche Einsätze und nimmt auch Notrufe an.
Seine weiteren Aufgaben umfassen die fachlich-persönliche Leitung der Mitarbeiter (z. B. Dienstaufsicht, Personaleinsatz), die Verwaltung von Schriftstücken (u. a. Schriftverkehr, Akten, Auslauf), die Einhaltung der Arbeits- und Urlaubszeiten, die Koordination von Terminen, die Steuerung von Informationen sowie die Bedienung der Festfunkstation (sofern ihm kein Funkbeamter zur Seite steht). Ferner bildet er eine Schnittstelle zum Führungsstab bzw. Polizeiführern. In Abwesenheit des regulären Kassenbeamten übernimmt er vertretungsweise dessen Aufgabe.
Je nach Polizeisystem ist er bei Bedarf auch Außendienstleiter (ad hoc). Außerhalb der Bürozeiten und bei Abwesenheit des Behördenleiters vertritt er die Behördenleitung auf Inspektions- und teilweise auch auf Direktionsebene.
Kategorien:- Polizei (Deutschland)
- Berufliche Funktion der Polizei
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