Personalunion

Personalunion

Unter Personalunion versteht man die Ausübung verschiedener Ämter oder Funktionen durch dieselbe Person aus in der Person liegenden Gründen (nicht das von dieser Person beherrschte Gesamtgebiet).

Von der Personalunion abzugrenzen sind die Realunion und der Doppelhut, bei denen die Ämter und Funktionen selbst verfassungsrechtlich miteinander verbunden sind, mithin der Amtsträger notwendig derselbe ist.

Inhaltsverzeichnis

Vereinigung von Ländern

Die Regierung mehrerer Länder in Personalunion spielte vor allem in der Feudalzeit eine große Rolle. Bis weit ins 18. und 19. Jahrhundert hinein gab es in der Regel keinen einheitlichen Staat, sondern ein größerer Monarch regierte über Ländereien und damit auch eine Mehr- oder Vielzahl von Ländern mit jeweils eigener Verfassung, Regierungssystemen und ständischen Partizipationsrechten.

Die moderne Staatsbildung seit dem 18. Jahrhundert setzte auf Vereinheitlichung dieser Vielfalt. Doch auch dann gab es verschiedentlich weiterhin Personalunionen. Die davon betroffenen modernen Staaten hatten zwar denselben Herrscher, wurden aber ebenfalls nach verschiedenen Gesetzen geführt und blieben rechtlich getrennt. Der moderne Trend zur Staatsvereinheitlichung verband sich jedoch seit dem 19. Jahrhundert mit dem des Nationalismus, und im Zuge der damals vorherrschenden Nationalstaatsbildung zerfielen entweder die noch bestehenden Personalunionen, oder sie wurden zu einer Realunion verfestigt. Bei der Realunion entstand ein neuer, vereinigter Gesamtstaat, der nicht nur über die Person des Monarchen, sondern über weitere Institutionen (Verfassung, Parlament, Armee etc.) fest integriert wurde.

Beispiele für Personalunionen

Vereinigung von Funktionen

Monarchie

Kirche

Deutsches Kaiserreich (1871–1918)

  • Der König von Preußen war gleichzeitig auch Deutscher Kaiser. Das Kaiseramt war allerdings nicht mit der Person des jeweiligen preußischen Königs verbunden, sondern mit dessen Amt, ähnlich wie die Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU rotierend den Vorsitz im Europäischen Rat ausüben. Es handelte sich also streng genommen nicht um eine Personalunion, sondern hier spricht man von einer Realunion.
  • Der deutsche Reichskanzler bekleidete meist auch das Amt des preußischen Ministerpräsidenten.

Politik

Öffentlicher Dienst

Wirtschaft

  • Bei Klein- und Mittelbetrieben, welche die Aktiengesellschaft als Rechtsform gewählt haben, besteht häufig eine Personalunion zwischen Aktionärkreis, Verwaltungsrat und Management. Interessenkonflikte bleiben demzufolge aus.

Literatur

  • Rex Rexheuser (Hrsg.): Die Personalunionen von Sachsen-Polen 1697–1763 und Hannover-England 1714–1837. Ein Vergleich. (= Deutsches Historisches Institut Warschau. Quellen und Studien; 18). Harrassowitz, Wiesbaden 2005, ISBN 3-447-05168-X (Rezension)

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