Digital Selective Calling

Digital Selective Calling

Digital Selective Calling (DSC; Digitaler Selektivruf) ist ein Anrufverfahren im Seefunk, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird. Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations) oder aller Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht.[1] DSC ist ein wichtiges Element im Global Maritime Distress Safety System.

Beim DSC geschieht der Anruf durch Übermittlung einer Schmalband-Telex-Sendung, wobei sowohl sendende als auch empfangende Funkstelle(n) mit Zusatzgeräten an ihren Seefunkanlagen (sog. DSC-Controllern) ausgerüstet sein müssen. Die rufende Funkstelle gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggfs. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den folgenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein. Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle. Alles weitere, wie z. B. Art der gewünschten Hilfeleistung, Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Routinefunkverkehr erfolgt im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk. DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf.

Besondere Vorteile des DSC sind u. a.:

  • auf der/den gerufenen Funkstelle(n) wird mit einem akustischen und optischen Signal auf den eingehenden Anruf hingewiesen, so dass eine ständige Überwachung des gesamten Funkverkehrs auf relevante Anrufe nicht erforderlich ist,
  • die per DSC übertragenen Daten erscheinen in Klarschrift auf dem DSC-Controller der gerufenen Funkstelle, so dass Fehler durch Mitschreiben des Anrufes oder durch unverständliche Sprachübermittlung vermieden werden,
  • die per DSC übertragenen Daten werden in einem Speicher des DSC-Controllers abgelegt und können somit jederzeit abgerufen werden.

Die Übermittlung des DSC erfolgt auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen. Bei UKW ist dies Kanal 70, bei Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 8414.5 kHz (HF). Die weiteren HF-Frequenzen sind 4207.5 kHz, 6312 kHz, 12,577 kHz und 16,804.5 kHz. Eine Durchführung von Sprechfunk auf diesen Kanälen bzw. Frequenzen ist verboten.

Auf UKW-Kanal 70 (156,525 MHz) werden die Daten mit einer Datenrate von 1200 Baud übertragen, so dass eine Übermittlung eines DSC-Anrufes etwa eine halbe Sekunde dauert. Bei Grenzwelle und Kurzwelle beträgt die Datenrate 100 Baud, so dass hier eine Übermittlung eines DSC-Anrufes etwa sieben Sekunden erfordert.

Ferner lässt sich mit bekannter MMSI einer Seefunkstelle deren Position abfragen und sich so die Position eines Schiffes überwachen. Dies geschieht normalerweise ohne schiffsseitige Kenntnisnahme, kann jedoch zu störenden akustischen Fehlermeldungen führen, wenn der GPS-Empfänger abgeschaltet ist.

Weblinks

  1. http://www.yachtschule-huesken.de/pdf/SRC/SRC_Praxis.pdf

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