Übergabe

Übergabe

Im Allgemeinen versteht man unter Übergabe die „Weiterreichung“ beziehungsweise „Weitergabe“ einer Information oder einer Sache. Dies kann unter Einschaltung eines „Mediums“ oder „Zwischenhändlers“ oder „Vermittlers“ als Übergang geschehen.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung in der Kranken- und Altenpflege

Der Begriff bedeutet in der Kranken- und Altenpflege die Vermittlung aller für die Arbeit einer Station wichtigen Informationen. Sie ist eine soziale Kommunikation, bei der mehrere Kanäle der Informationsweitergabe genutzt werden.

Die ausführlichste Form ist in der Regel die Übergabe vom Früh- zum Spätdienst (den Schichten) einer Station. Dabei ergänzen sich drei verschiedene Formen:

  • mündlich, schriftlich, vor Ort

Mündliche Übergabe

bedeutet, dass in einem direkten Gespräch alle für die Behandlung und Pflege relevanten Informationen angesprochen werden. Es findet in der Regel in einem separaten Raum statt, zu dem nur Mitarbeitende Zutritt haben. Dadurch besteht die Möglichkeit zur Nachfrage oder zu Ergänzungen durch die übrigen anwesenden Pflegekräfte. Es wird erwartet, dass diese sich evtl. nötige Stichworte für ihre Arbeit notieren.

Schriftliche Übergabe

In der Pflegedokumentation sollten die Informationen bereits vollständig stehen. Beim Aufrufen, Durchblättern und gleichzeitigen gemeinsamen Besprechen können allfällige Lücken auffallen und sofort ergänzt werden, ebenso wie Aspekte, die beim Bericht vergessen wurden. Eventuell wird ein Übergabeprotokoll angefertigt (automatisch bei PC-Systemen), das die Namen der Teilnehmer und die wichtigsten Inhalte enthält. Auch alle wichtigen Termine werden vorgemerkt.

Übergabe vor Ort

Bei dieser Vorgangsweise findet die Übergabe teilweise oder insgesamt am Patientenbett statt, bzw. im Raum bei der Kunde (Intensivpflege, Sozialstationen). Dadurch können Besonderheiten nachgefragt und anschaulich erklärt werden. Diese in der Intensivpflege tägliche Besprechung sollte nicht mit einer Pflegevisite verwechselt werden.

Störungen der Kommunikation

Weil die Übergabe quasi bei laufendem Betrieb stattfindet, kommt es oft zu „Unterbrechungen“ des Gesprächs (etc.) durch Patientenrufe, Telefonanrufe, Mails oder hinzukommende Ärzte. Die Folge sind Störungen der Konzentration und Verluste an Information. Es ist Aufgabe der Leitung, dafür zu sorgen, dass diese Wünsche, Notrufe oder Nachfragen durch dafür beauftragte Mitarbeitende aufgefangen bzw. sofort delegiert) werden, sodass es für das Pflegeteam bei der Übergabe möglichst wenig Unterbrechungen gibt.

Rechtliche Aspekte beim Besitzwechsel

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer. Wichtig ist die Übergabe in der Regel als Voraussetzung der Übereignung, die nach § 929 BGB die Einigung des Veräußerers mit dem Erwerber über den Eigentumsübergang und die Übergabe der zu übereignenden Sache voraussetzt.

Die Übergabe kann ersetzt werden durch die Vereinbarung eines Besitzkonstituts (§ 930) oder durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs des mittelbaren Besitzers (§ 931).

Wenn der Erwerber bereits im Besitz der Sache ist, ist die Übergabe der Sache entbehrlich (brevi manu traditio - Übereignung kurzer Hand).

Beispiele aus anderen Bereichen

  • Politik/Geschichte: Macht-Übergabe, Übergang von einer Staatsform in die nächste - i. d. R. in friedlicher Weise im Gegensatz zu Krieg oder Revolution
  • Unternehmen: Übergabe von Komponenten von der bereitstellenden Abteilung an den Betrieb (Transition to Production)
  • Computer: Übergabe der Programm-Kontrolle; oder Weiterleitung von Daten zwischen zwei Rechnern
  • Mitteilungen an die Urlaubsvertretung vor Urlaubsbeginn in einem Betrieb.

Literatur

Zur pflegerische Übergabe:

  • Jochen Martin: Pflegestandard Übergabe am Patientenbett. Rahmenbedingungen. Aus: Pflegestandards. Kohlhammer, Stgt. 1999, ISBN 3-17-015822-8
  • Wolfgang Schäfer: Die Übergabe am Krankenbett. 1993

Weblinks


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