Dispositionsfonds

Dispositionsfonds

Ein Reptilienfonds ist im weiteren Sinn eine „schwarze Kasse“ aus anderweitig aus Haushaltsgeldern abgezweigten Mitteln oder aus vor der Steuer verstecktem Schwarzgeld, die in der Regel zur politischen Einflussnahme oder zur Zahlung von Schmiergeldern benutzt wird und über deren Verwendung keine öffentliche Rechenschaft abgelegt werden muss. Reptilienfonds werden auch Dispositionsfonds genannt.

Im engeren Sinn leitet sich der Begriff von Otto von Bismarck her, der nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg von 1866 Gelder aus dem beschlagnahmten Privatvermögen des Königs Georg V. von Hannover (dem Welfenfonds) nutzte, um sich eine positive Presse zu erkaufen und die Zustimmung des bayerischen „Märchenkönigs“ Ludwig II. zum Krieg gegen Frankreich und zur Gründung des neuen Deutschen Reichs unter preußischer Hegemonie zu erhalten.

Der Ausdruck leitet sich her aus einer Rede Bismarcks, die er am 30. Januar 1869 anlässlich der Beratung über die Beschlagnahme des Vermögens des Kurfürsten von Hessen im preußischen Abgeordnetenhaus hielt, worin er die im Dienst des entthronten Kurfürsten arbeitenden Agenten als "bösartige Reptilien" bezeichnete. Die gegnerische Presse bezog diesen Ausdruck jedoch auf die Journalisten und Organe, die im Dienst der Regierung standen.[1]

Der Begriff kann aber auch den mit Titel 300: für Förderung des Informationswesens bezeichneten Haushaltstitel des deutschen Bundeskanzleramtes umschreiben, welcher seit Gründung der Bundesrepublik einzig der Prüfung des Bundesrechnungshofes unterlag. Die Opposition verdächtigte die deutsche Bundesregierung mehrfach, aus dem Bundeshaushalt Gelder zur Finanzierung des Wahlkampfes abzuzweigen, was jedoch nie bewiesen werden konnte. Der Titel 300 wurde erst 1967 der parlamentarischen Kontrolle unterworfen. Ähnliche Titel dienten später dann z. B. zum Häftlingsfreikauf politischer Gefangener aus der DDR.

Die deutsche Bundesregierung führt nach Presseberichten einen Reptilienfonds aus dem unter anderem Lösegeld für deutsche Geiseln im Ausland bezahlt wird.[2]

Einzelnachweise

  1. Eine ausführliche Darstellung findet sich hier.
  2. „ Wie kamen 47 Millionen aus den Reptilienfonds ins Ausland?“, WELT-Online vom 3. Februar 2000

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  • Dispositionsfonds — Dispositionsfonds, im Staatshaushalt eine Summe, deren Verwendung dem freien Ermessen des Staatsoberhauptes oder der Minister überlassen ist. Der D. unterscheidet sich vom geheimen Fonds dadurch, daß letzterer gar nicht, ersterer nur in seiner… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dispositionsfonds — Dis|po|si|ti|ons|fonds 〈[ fɔ̃] m.; [ fɔ̃s], [ fɔ̃s]〉 Fonds zur freien Verfügung (in Staatshaushalt u. Kommunalwirtschaft) * * * Dis|po|si|ti|ons|fonds, der: Posten im Staatshaushalt, dessen Verwendungszweck nicht festgelegt ist. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Dispositionsfonds — Dis|po|si|ti|ons|fonds 〈 [ fɔ̃:] m.; Gen.: [ fɔ̃:s], Pl.: [ fɔ̃:s]〉 Fonds zur freien Verfügung (in Staatshaushalt u. Kommunalwirtschaft) …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Dispositionsfonds — Verfügungssumme; eine nach freiem Ermessen des Staatsoberhauptes, der Minister oder der Bürgermeister verwendbare Summe im Staats und Gemeindehaushalt. Beispiel: ⇡ Reptilienfonds …   Lexikon der Economics

  • Dispositionsfonds — Dis|po|si|ti|ons|fonds [...fõ:] der; [...fõ:(s)], [...fõ:s]: Posten des Staatshaushalts, über dessen Verwendung die Verwaltung selbst bestimmen kann …   Das große Fremdwörterbuch

  • Dispositionsfonds — Dis|po|si|ti|ons|fonds …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verfügungssumme — ⇡ Dispositionsfonds …   Lexikon der Economics

  • Reptilienfonds — ⇡ Dispositionsfonds, Verfügungsmittel des Bundeskanzlers, die der Präsident des Bundesrechnungshofes kontrolliert. Die Ausgaben müssen nicht offen gelegt werden; im Haushalt sind sie als geheim ausgewiesen. Der Begriff stammt aus der Zeit des… …   Lexikon der Economics

  • Reptilienfonds — Rep|ti|li|en|fonds, der [urspr. Bez. für den bismarckschen Fonds zur Bekämpfung geheimer Staatsfeinde (= »Reptilien«) mithilfe korrumpierter Zeitungen] (iron.): geheimer Dispositionsfonds. * * * I Reptili|enfonds   [ fɔ̃], ursprünglich ironische… …   Universal-Lexikon

  • Ausgleichfonds — Ausgleichfonds. Die Aufgabe eines A. besteht im allgemeinen darin, Überschüsse guter Jahre anzusammeln, um in schlechten Jahren Mindererträgnisse zu ergänzen oder Fehlbeträge aus den angesammelten Beständen des Fonds decken zu können. Ein A. hat… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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