Schwarzgeld

Schwarzgeld

Schwarzgeld ist in der Umgangssprache eine Bezeichnung für steuerpflichtige, aber unversteuerte Einnahmen, die in der Regel überwiegend aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit, so genannter Schwarzarbeit, stammen. Auch geerbtes Schwarzgeld bleibt Schwarzgeld.

Insbesondere im Organisierten Verbrechen entstehen durch illegale Tätigkeiten, welche strafbewehrt sind, beträchtliche Volumina an Schwarzgeld. Auch durch Spenden an Parteien, die nicht den Vorschriften der Offenlegung des Parteiengesetzes entsprechen, entsteht im Prinzip Schwarzgeld; siehe z. B. die CDU-Spendenaffäre von 1999 und die Kölner Spendenaffäre der SPD von 1994/99.

Das durch die unterbliebene Versteuerung entstandene Barvermögen kann zunächst nur privat oder in Bankschließfächern aufbewahrt werden und wird, ebenso wie beim Empfang, beleglos in bar ausgegeben, um der Strafverfolgung zu entgehen.

Bei größeren Summen wurde das Geld in der Vergangenheit häufig auf einer ausländischen Bank; z. B. auf einem Schweizer oder Liechtensteiner Nummernkonto angelegt. Durch internationale Kontrolle und nationale Grenzkontrollen nimmt auf Grund des wachsenden Risikos diese Tendenz jedoch ab.

Wenn das Schwarzgeld nicht einer einzelnen Person zuordenbar ist, sich also in Besitz einer Organisation oder Gruppe befindet, ist auch der Terminus Schwarze Kasse gebräuchlich.

Durch die Pflicht zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen, z. B. insbesondere in der Gastronomie, ist die Legalisierung von Schwarzgeld weiter erschwert worden. Um große Summen an Schwarzgeld legal nutzen zu können, d. h. in den legalen Wirtschaftsverkehr einzuschleusen, bedarf es der so genannten Geldwäsche; d. h. durch Scheingeschäfte, Investitionsschleifen über diverse Ländergrenzen hinweg, etc. wird die Herkunft des Geldes verschleiert.

Um den Schwarzgeldbestand zumindest aus ursprünglich legaler Tätigkeit zu senken, fordern Wirtschaftstheoretiker, dass die Staatsquote gesenkt wird; d. h. reine „Steuersünder“ sollen zum Steuerzahlen motiviert werden.

So gab es 2004 in Deutschland durch das Strafbefreiungserklärungsgesetz eine Amnestie.

Die Bezeichnung stammt aus dem Bereich des Heimlichen, Unerlaubten, im Schutze der Dunkelheit Ausgeführten.[1] Schwarzgeld wird bis in die Gegenwart auch abschätzig Negergeld genannt.[2]

Einzelnachweise

  1. Lutz Röhrich: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten. Band 4, 5. Auflage 2001, ISBN 3-451-05200-8, S. 1436
  2. Claus Sprick: Hömma! Sprache im Ruhrgebiet. Straelen 1984, ISBN 3-89107-001-2, S. 67. – Hans-Lothar Merten, Johannes Fiala: Wer hat unser Geld verbrannt? Vermögen absichern – Risiken vermeiden. Finanzwissen für Anleger und Berater. Regensburg 2008, ISBN 978-3-8029-3423-0, S. 183

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