- Domdechant
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Der Domdechant (auch: Domdekan) ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist.
Die Besetzung der Stelle ist in den deutschen (Erz-)Diözesen unterschiedlich geregelt. In einigen (z. B. München) wird der Domdechant vom Kapitel gewählt und vom Bischof bestätigt, in anderen (z. B. Köln) vom Bischof nach Anhörung des Kapitels ernannt.
Dem Domdechanten fallen in einigen deutschen Kirchenprovinzen wichtige Aufgaben zu, wenn ein neuer Bischof gewählt werden muss. Gemäß Art. 6 des Preußenkonkordats und Art. 3 des Badischen Konkordates übergibt der Domdechant dem Heiligen Stuhl über den Nuntius im Falle der Sedisvakanz die vom Domkapitel erstellte Liste mit geeigneten Kandidaten für das Bischofsamt. Nachdem der Heilige Stuhl unter Würdigung dieser Listen dem Domkapitel eine Liste mit drei Bischofskandidaten übergeben hat, ruft der Domdechant das Domkapitel ein, damit dieses in freier, geheimer Abstimmung einen der drei Kandidaten zum Bischof wählt. Nachdem im Gültigkeitsbereich des Preußen-Konkordates die Landesregierungen in der vorgesehenen Form um Stellungnahme gebeten bzw. informiert wurden und keine Einwände erhoben wurden, gibt der Domdechant das Wahlergebnis über die Nuntiatur dem Apostolischen Stuhl bekannt.
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