- Domherr
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Domherr ist heute der Titel eines Domkapitulars.
Vor dem 19. Jahrhundert bezeichnete der Titel - als Synonym wurde auch der lateinische Begriff Domicellarius verwendet - zumeist adelige Männer, die eine Domherren- oder Domizellarius-Präbende besaßen. Domherren waren also nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten, weshalb auch Kinder und Jugendliche, die Chor- oder Klosterschulen besuchten, nach der Firmung und Tonsurierung Zellarii wurden. Man unterschied – manchmal auch im Chorgestühl getrennte – weltliche und geistliche Domherren. Letztere durften die schwarze Soutane tragen und konnten in das Domkapitel aufgenommen werden, was man aus den Lebensläufen mehrerer Würzburger Domherren (z. B. Johann Philipp von Frankenstein, Johann Adolph von Hettersdorf oder Johann von Wolfskeel) schließen kann. Als Domkapitulare trugen sie dunkelviolette, bis 1867 dunkelgrüne Soutanen und Pileoli.
Weblinks
Siehe auch
Literatur
- Peter Hersche: Die deutschen Domkapitel im 17. und 18. Jahrhundert. Peter Hersche, Bern 1984 (3 Bände).
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