- Weihe (Religion)
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Eine Weihe (von urgermanisch weiha- heilig, geweiht, numinos[1]) ist eine religiöse Zeremonie, die sich auf Menschen oder Dinge beziehen kann.
Geweiht wurden in den alten Religionen und Naturkulten Menschen mit einer besonderen religiösen Berufung – (Schamanen, Priester, Propheten, Könige). Die katholische, die orthodoxe und die anglikanische Kirche kennen das Sakrament der Weihe (Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe), die Christengemeinschaft das Sakrament der Priesterweihe.
Die lateinische Sprache unterscheidet zwischen Ordinatio (Weihesakrament), Consecratio (Konsekration) und Benedictio (Segnung). Die Wiedergabe dieser Begriffe im Deutschen durch Weihe oder Segnung ist in kirchlichen Texten und im Sprachgebrauch zum Teil uneinheitlich.
Gemeinsam ist den Begriffen, dass durch zeichenhafte Handlungen und meist das Sprechen eines Weihegebets eine Gnade vermittelt wird. Weihe bedeutet, dass der oder das Geweihte künftig und auf Dauer nicht mehr für den normalen, profanen „Gebrauch“ bestimmt ist, sondern für einen anderen, religiösen und symbolisch-zeichenhaften. Jemand oder etwas wird dem weltlichen „Gebrauch“ entzogen und in den alleinigen Dienst Gottes gestellt. Aber auch alltägliche Segungen wie etwa das Besprengen mit Weihwasser (vgl. Asperges) sollen bewirken, dass das Leben dieses Menschen bzw. der normale, profane Gebrauch des Gegenstands unter dem Segen Gottes steht.
Ordination ist die Weihe und dauerhafte Beauftragung zum Dienst als Bischof, Priester oder Diakon und nach katholischer Auffassung ein Sakrament.
Die Jungfrauenweihe, die eine Konsekration darstellt, und die Benediktion eines Abtes bzw. einer Äbtissin (auch als Abtsweihe bezeichnet) sind Sakramentalien, ihre Spendung ist allerdings dem Bischof vorbehalten.
Orte oder Dinge können gesegnet werden, etwa bei der Weihe von Kirchen, Altären, Fahnen-, Glocken- und Kerzenweihe, Haussegnung, Segnung von Mahlzeiten und der Tiersegnung.
Auch bestimmte Zeiten (das Triduum Sacrum oder die "Weihnacht") und bestimmte Orte (Kirchen, Wallfahrtsorte) werden als „geweiht“ bezeichnet.
Umgangssprachlich hat sich Einweihung auch für mehr oder weniger feierliches In-Gebrauch-Nehmen von Orten, Gebäuden, Einrichtungen und ähnlichem eingebürgert, auch wenn dabei oft keine religiösen Riten mehr vollzogen werden.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 23. Aufl., Berlin 1999, ISBN 3-11-016392-6, S. 881f.
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