- Dompropstei (Hildesheim)
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Als Dompropstei wird das Herrschaftsgebiet des Hildesheimer Dompropstes bezeichnet.
1182 übertrug Bischof Adelog von Hildesheim die Villikationen Itzum, Hasede und Losebeck dauerhaft dem Dompropst zu Hildesheim. Damit wurde gleichsam eine dompröpstliche Hausmacht geschaffen; die Gründung der Neustadt Hildesheim wäre ohnedies nicht möglich gewesen. Später kamen vier weitere Dörfer vor den Toren Hildesheims dazu. Regiert wurde das Gebilde bis zu seiner Auflösung 1802 vom Propsteihof in der Keßlerstaße aus. Der Dompropst galt spätestens ab dem 16. Jahrhundert als Träger der meisten Regalien in diesem Bereich und als vom Bischof weitgehend unabhängig. Bereits seit dem 14. Jahrhundert huldigten seine Untertanen allein ihm und nicht dem Bischof von Hildesheim.
Literatur
- Gebauer, Johannes Heinrich: Geschichte der Neustadt Hildesheim; Hildesheim, Leipzig, 1937; ISBN 3-8269-6305-9
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- Historisches Territorium (Niedersachsen)
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