- Doppelspitze
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Mit Doppelspitze bezeichnet man in der norddeutschen Ratsverfassung die Ämter des (Ober-)bürgermeisters als ehrenamtlichen Repräsentanten der Gemeinde oder Stadt und des (Ober-)stadtdirektors als Verwaltungschef. Gleiches gilt bei Landkreisen für den Landrat und den Oberkreisdirektor. Die norddeutsche Ratsverfassung mit Doppelspitze bestand in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und wurde in Niedersachsen ab 1996 und in Nordrhein-Westfalen ab 1994 abgeschafft. Dabei gab es Übergangsfristen bis zum Ablauf der Wahlperioden bereits gewählter (Ober-)stadtdirektoren und Oberkreisdirektoren.
Mit Doppelspitze werden auch die seltenen Fälle einer formal gleichrangigen Besetzung höchster Entscheidungsbefugnisse in Unternehmen, Verbänden und Gremien benannt. Beispiele hierfür in jüngerer Zeit sind
- die Vorstandsvorsitzenden der Europäischen Airbus Industrie (seit Juli 2007 aufgelöst),
- die zeitweilige Chefbesetzung im ThyssenKrupp-Konzern (Ekkehard Schulz / Gerhard Cromme),
- und im Deutschen Fußballbund (Theo Zwanziger, Gerhard Mayer-Vorfelder, 2004 bis 2006).
Solche privatrechtlichen Konstrukte erwiesen sich nur in seltenen Fällen als langlebig, und nur bei vorheriger Festlegung einer genauen Aufgabenteilung als zeitweilig machbar. Auch die politisch-satzungshalber festgeschriebene Doppelspitze bei Airbus mit einem Franzosen und einem Deutschen war nicht frei von Reibungsverlusten und Machtkämpfen, weshalb sich im Juli 2007 der Konzern auf eine (deutsche) Führungsspitze verständigt hat.
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