- ELFG
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Der Erblastentilgungsfonds führt, als Sondervermögen des Bundes, die Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie Teile der alten Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft zusammen. Er wurde zum 1. Januar 1995 mit einem Anfangsschuldenstand von 336 Milliarden DM (umgerechnet 171,79 Mrd. Euro) errichtet. Dieser wird allein durch den Bund verzinst und getilgt. Die Einrichtung erfolgte im Rahmen des Solidarpaktes.
Überschüsse der Bundesbank, die oberhalb von 3,5 Mrd. Euro liegen, fließen laut § 6 des Gesetzes über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds (ELFG) direkt in den Fonds. Die Tilgung sollte, auch durch Verwendung der UMTS-Erlöse, im Jahre 2011 abgeschlossen sein.
Derzeit beträgt die Schuld des Fonds etwa 15 Millionen Euro, womit der Fonds praktisch getilgt ist. Die nächste Auszahlung des Bundesbankgewinns wird nicht mehr in die Tilgung des Fonds fließen. Allerdings wurde die Tilgung zu großen Teilen aus dem Bundeshaushalt finanziert, sodass de facto nur circa 80 Milliarden Euro Schulden abgetragen und die restlichen Schulden in die Bundesschuld übernommen wurden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Manfred Schäfers, FAZ.de: Schuldenfalle Erblastenfonds - Wenig getilgt, viele neue Kredite
Weblinks
- Gesetz über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds (ELFG)
- Lorenz Maroldt: „Schulden ohne Sühne. Wie sich westdeutsche Banken auf unsere Kosten an fiktiven DDR-Krediten bereicherten“, in: Tagesspiegel, 1. Juli 2005.
- Spiegel Online: „Geldregen für Peer Steinbrück: Erstmals seit Jahren kann der Finanzminister fast den kompletten Milliarden-Gewinn der Bundesbank für den Haushalt einkassieren. Denn der Abbau der DDR-Restschulden ist nach einem Zeitungsbericht nahezu abgeschlossen.“
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