Erblastentilgungsfonds

Erblastentilgungsfonds

Der deutsche Erblastentilgungsfonds führte 1995, als Sondervermögen des Bundes, die Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie Teile der alten Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Einrichtung

Der Fonds wurde zum 1. Januar 1995 mit einem Anfangsschuldenstand von 336 Milliarden DM (umgerechnet 171,79 Mrd. Euro) errichtet. Dieser wird allein durch den Bund verzinst und getilgt. Die Einrichtung erfolgte im Rahmen des Solidarpaktes.

Tilgung und Weiterführung

Überschüsse der Bundesbank, die oberhalb von 3,5 Mrd. Euro liegen, fließen laut § 6 des Gesetzes über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds (ELFG) direkt in den Fonds. Allein durch die UMTS-Erlöse wurden 50,8 Milliarden Euro getilgt.

Der Begriff ist positiv besetzt mit historischer Verantwortung: Mit der Charakterisierung „Erblast“ sollte unter anderem zum Ausdruck gebracht werden, dass hier eine besondere Last abgetragen werden muss, die nicht etwa durch die Politik der Bundesregierung hervorgerufen worden ist, sondern durch vierzigjährige Tätigkeit der DDR.[1] Durch die Tilgung alter Fondsanteile bei gleichzeitigem Ersatz durch neue Schuldpapiere hat der Erblastentilgungsfonds diesen Anspruch verloren, der Name bleibt der Popularität wegen trotzdem erhalten.[2] Daher stimmt es im buchhalterischen Sinne, wenn Bundeskanzlerin Merkel behauptete, der Erblastentilgungsfonds sei getilgt, und im finanzpolitischen Sinne, dass 100 Milliarden noch abzubezahlen sind.

„Zum Jahresende 2010 betrugen die Verbindlichkeiten des Sondervermögens noch 52,6 Mio. Euro. Dem standen Forderungen von 35,6 Mio. Euro gegenüber.“ [3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hartmut Tofaute: Sonderfonds als Instrumente zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einigung, Friederich Ebert Stiftung, 1993
  2. Manfred Schäfers, FAZ.de: Schuldenfalle Erblastenfonds - Wenig getilgt, viele neue Kredite
  3. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011, .

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