- Agent (Nachrichtendienst)
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Agent ist ein Begriff für einen hauptberuflichen Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes. Als Rechtsbegriff werden Agenten in Deutschland von der Definition für Geheimdienstliche Agententätigkeit im § 99 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst.[1]
Inhaltsverzeichnis
Agent im Objekt
Nachrichtendienstliche Mitarbeiter, die sich im Operationsgebiet (bei Auslandseinsätzen) aufhalten und dort unter Ausschöpfung ihrer Zugangsmöglichkeiten Informationen beschaffen, werden als Agent im Objekt bezeichnet. Hierzu gehört auch, dass der Agent aufgrund seiner Lebensumstände und Legendierungen im zu beobachtenden Objekt sozusagen legal ein- und ausgeht.
Agent Provocateur
Als Agent Provocateur werden Mitarbeiter der Nachrichtendienste (oder auch der Polizei) genannt, welche in Untergrundorganisationen eindringen, nicht um dort Informationen zu sammeln, sondern die Gruppe oder Einzelpersonen zu Handlungen zu verleiten, die ein staatliches Eingreifen oder Gegenmaßnahmen ermöglichen. Es handelt sich also um einen politischen Agenten, der als Lockspitzel gegnerische Gruppen bzw. Einzelpersonen zu Tätigkeiten oder Äußerungen provoziert. Auch ein Mitarbeiter der Polizei, der im Polizeiauftrag einen anderen zu einer Straftat anstiftet, um ihn dann bestrafen zu können, wird so bezeichnet.
Agentennetz
Eine Gruppe von Agenten, welche organisatorisch miteinander verbunden sind, wird als Agentennetz oder Spionagering bezeichnet. Die Mitglieder eines Agentennetzes müssen sich nicht persönlich kennen. Teilweise sind diese Verflechtungen auch hierarchisch gegliedert. Hierbei ist dann aber Voraussetzung, dass sich die Agenten desselben Netzes alle persönlich kennen.
Siehe auch
Einzelnachweise
Literatur
- Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2317-9, S. 18 und 19
- Wolfgang Krieger: Geheimdienste in der Weltgeschichte. Spionage und verdeckte Aktionen von der Antike bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 2003, ISBN 3-406-50248-2
Weblinks
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