Ehegesetz

Ehegesetz

Das Ehegesetz bezeichnet:

unpräzise:

  • das Zweite Hauptstück Von dem Eherechte Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (AGBG), siehe Eherecht (Österreich)
  • die Paragraphen 90–251 Schweizerisches Zivilgesetzbuches (ZGB), siehe Eherecht (Schweiz)

Siehe auch

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