Ehrenrechte

Ehrenrechte

Als bürgerliche Ehrenrechte werden die Rechte bezeichnet, die einem Staatsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft zustehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies mit Vollendung des 18. Lebensjahres:

  1. Das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht)
  2. Das Recht, gewählt zu werden (passives Wahlrecht)
  3. Das Recht, öffentliche Ämter auszuüben (z. B. Schöffenamt)

In vielen Staaten können die bürgerlichen Ehrenrechte in bestimmten Fällen, z. B. bei einer Verurteilung wegen einer schweren Straftat, eingeschränkt oder entzogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland konnten sie bis 1969 bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr aberkannt werden (Ehrverlust). Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.

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  • Ehrenrechte — Ehrenrechte, die durch den Vollgenuß der bürgerlichen Ehre bedingten Einzelbefugnisse, die der Mensch als Person und als Staatsbürger im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen kann. Der Verlust dieser bürgerlichen E. tritt teils als Rechtswirkung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehrenrechte — Ehrenrechte, bürgerliche, eine Summe von Befugnissen und rechtlichen Eigenschaften, die die Ehre als Staatsbürger, die sog. bürgerliche Ehre, zum Ausdruck bringen und heute nur durch Strafurteile für immer oder auf bestimmte Zeit verloren oder… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehrenrechte — E̲h·ren·rech·te die; Pl; meist in bürgerliche Ehrenrechte Kollekt; bestimmte Rechte, die jeder Staatsbürger hat, wie z.B. das Recht, wählen zu dürfen, oder das Recht, eine öffentliche Funktion auszuüben <jemandem die bürgerlichen Ehrenrechte… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ehrenrechte — Eh|ren|rech|te 〈Pl.〉 1. bürgerliche Ehrenrechte Rechte des Staatsbürgers 2. Rechte aus u. bei öffentl. Wahlen, zur Besetzung öffentl. Ämter (Titel, Würden) sowie zur Tätigkeit als Vormund, Pfleger u.  Ä. * * * Eh|ren|rech|te <Pl.>: in der… …   Universal-Lexikon

  • Ehrenrechte — Eh|ren|rech|te Plural; die bürgerlichen Ehrenrechte …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte — Der Ehrverlust oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte war eine Nebenfolge im deutschen Strafrecht vor der Großen Strafrechtsreform 1969. Inhaltsverzeichnis 1 Vor der Großen Strafrechtsreform 2 Nach der Großen Strafrechtsreform 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • bürgerliche Ehrenrechte — I bürgerliche Ehrenrechte,   Ehrenrechte. II bürgerliche Ehrenrechte,   alle Rechte, die einem Staatsbürger zustehen. Ihre Aberkennung (früher §§ 31 ff. StGB) ist seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 nicht mehr möglich. Wer jedoch… …   Universal-Lexikon

  • Bürgerliche Ehrenrechte — Als bürgerliche Ehrenrechte werden die Rechte bezeichnet, die einem Staatsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft zustehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) …   Deutsch Wikipedia

  • Aberkennung der Ehrenrechte — Aberkennung der Ehrenrechte, s. Ehrenrechte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgerliche Ehrenrechte — Bürgerliche Ehrenrechte, s. Ehrenrechte und Bürger, S. 620f …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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