- Ehrenrecht
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Ein Ehrenrecht ist im Rahmen der Standesordnung ein Standespersonen vorbehaltenes protokollarisches Recht, das meist auf Herkommen beruhte oder durch ein Privileg verliehen wurde.
Es beschreibt einen äußerlichen Ausdruck ihrer bevorzugten Stellung. Dazu gehören Titel, Insignien, Ehrensitze, die namentliche Erwähnung im Kirchengebet sowie militärische Ehrenbezeigungen.
In Deutschland wurden die Standes-Ehrenrechte 1918 abgeschafft. Eine Ausnahme stellen die mit einem Kirchenpatronat verbundenen Ehrenrechte dar.
Ehrenrechte spielen aber im militärischen und diplomatischen Protokoll noch eine Rolle.
Davon abgesetzt sind die nicht an Herkunft oder Stand, sondern allein an die Person oder Staatsangehörigkeit gebundenen Ehrenrechte des Bürgers, die bürgerlichen Ehrenrechte.
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