- Eigentumsdelikt
-
Eigentumsdelikte sind im Strafrecht definierte rechtswidrige Handlungen, die Eigentumsrechte tangieren. Das deutsche StGB normiert die Strafbarkeit u.a. im 19. Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung [§§ 242 - 248c]) und 20. Abschnitt (Raub und Erpressung [§§ 249 - 256]).
Typische Eigentumsdelikte sind Diebstahl, Raub und Unterschlagung.
Die Eigentumsdelikte schützen das absolute Recht des Eigentums, nicht das Vermögen als solches – daher sind Vermögensdelikte hiervon abzugrenzen (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt u. a.).
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)
Wikimedia Foundation.