Eigentumsaufgabe

Eigentumsaufgabe

Dereliktion (lat., Aufgabe des Besitzes) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer.

Sie geschieht nach deutschem Sachenrecht bei beweglichen Sachen gem. § 959 BGB durch Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen. Die Sache wird dadurch herrenlos, so dass sie sich jeder aneignen kann. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob aus einer Besitzaufgabe auf den Verzichtswillen geschlossen werden kann. Es ist etwa umstritten, ob die Bereitstellung von Gegenständen für den Sperrmüll zu einer Dereliktion führt, dies wird für den Standardfall von der herrschenden Meinung bejaht, teilweise wird auf den Einzelfall abgestellt und zur Zurückhaltung bei der Annahme einer auf Dereliktion gerichteten Erklärung gemahnt, in jedem Fall sind ggf. vorhandene Abfallsatzungen zu beachten, in denen eine ggf. erfolgende sofortige Aneignung, etwa der Gemeinde, geregelt sein kann.

Bei der Dereliktion durch Minderjährige ist umstritten, ob die Dereliktion ein Realakt oder eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung gem. § 111 darstellt. Sofern letzterer Meinung gefolgt wird, wäre diese Willenserklärung rechtlich nachteilig, da der Minderjährige Eigentum verliert, und bei fehlender Einwilligung des gesetzlichen Vertreters unwirksam. Die Sache würde dann weiterhin in seinem Eigentum stehen und wäre lediglich besitzlos geworden.

Die Dereliktion einer unbeweglichen Sache kann gem. § 928 BGB durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung im Grundbuch erfolgen. In diesem Fall ist nur der Fiskus befugt, sich das herrenlose Grundstück anzueignen. Durch Dereliktion wird der ehemalige Eigentümer prinzipiell frei von allen Lasten, die an das Eigentum gebunden sind. Er ist jedoch im Rahmen seiner polizeirechtlichen Zustandsstörerhaftung weiter verantwortlich für Gefahren, die von diesem Grundstück ausgehen.

Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eigentumsaufgabe — Eigentumsaufgabe,   Dereliktion [lateinisch], die Besitzaufgabe, in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, z. B. beim Herausstellen des Hausmülls auf die Straße (herrenlose Sache) …   Universal-Lexikon

  • Eigentumsaufgabe — ⇡ Dereliktion …   Lexikon der Economics

  • Dereliktion — Eigentumsaufgabe; Aufgabe des ⇡ Besitzes einer ⇡ beweglichen Sache durch den Eigentümer in der Absicht, auf das ⇡ Eigentum zu verzichten. Es entsteht eine ⇡ herrenlose Sache (§ 959 BGB). D. ist (im Gegensatz zur Aneignung) ein ⇡ Rechtsgeschäft.… …   Lexikon der Economics

  • Dereliktion — (lat., Aufgabe des Besitzes) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer. Deutschland Sie geschieht nach deutschem Sachenrecht bei beweglichen Sachen gem. § 959 BGB durch Besitzaufgabe mit dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlosigkeit — Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Burg Ehrenstein (Westerwald) — Burg Ehrenstein Burg Ehrenstein Entstehungszeit: um 1331 …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenlos — Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …   Deutsch Wikipedia

  • Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sperrmüll — auf einem Gehweg. Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”