- Einheitsführer
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Einheitsführer (EinhFhr) sind militärische Führer einer militärischen Dienststelle in der Größenordnung einer Einheit.
Unterstellungsverhältnisse
Der Einheitsführer ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten seiner Einheit, die Teileinheitsführer unterstehen ihm unmittelbar. Er selbst untersteht je nach organisatorischer Unterstellung seiner Einheit dem Führer des übergeordneten Verbandes, Großverbandes oder ggf. auch einer höheren militärischen Dienststelle.
Bei der Bundeswehr ist der Dienstposten eines Einheitsführers mit der Disziplinarbefugnis der Stufe 1 gekoppelt.
Aufgaben
Der Einheitsführer ist verantwortlich für die Erfüllung des Auftrags der Einheit, für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft sowie damit zusammenhängender Aufgaben und die Einhaltung von Auflagen (z. B. Einhaltung der Betriebsschutz, IT-Sicherheitsauflagen usw.). Zur Erfüllung seines Auftrags stehen ihm seine Teileinheitsführer mitsamt ihren Aufgabenbereichen zur Verfügung. Zusätzlich kann er einzelne Aufgabenbereiche delegieren (z. B. Sportoffizier, IT-Sicherheitsbeauftragter usw.).
Dienstposten
Einheitsführerverwendungen sind:
- Kompaniechef
- Batteriechef
- Staffelchef
- Staffelkapitän
- Inspektionschef (militärische Schulen)
- Kommandant eines Marinebootes (nicht Kommandant eines Schiffes)
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