- Einrichtungswagen
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Einrichtungsfahrzeug werden Fahrzeuge genannt, die normalerweise immer mit demselben Ende voraus fahren (vorwärts) und nur ausnahmsweise mit dem anderen Ende voraus (rückwärts). Falls es sich um Fahrzeuge des kollektiven Personenverkehrs handelt, bedeutet dies, dass nur ein Führerstand nötig ist, dass nur auf einer Seite Türen vorgesehen sein müssen und auf der anderen Fahrzeugseite daher mehr Sitze angeordnet werden können.
Fast alle Straßenfahrzeuge sind Einrichtungsfahrzeuge; bei Schienenfahrzeugen sind sie im Bereich der Vollbahnen gegenüber Zweirichtungsfahrzeugen die Ausnahme. Einrichtungs-Straßenbahnen sind dagegen ziemlich häufig. Sie können allerdings nur auf Strecken mit Ringtopologie eingesetzt werden, d. h. entweder auf echten Ringstrecken oder auf Pendelstrecken, die an den Endstationen Wendeschleifen oder Wendedreiecke aufweisen. Stadtbahnwagen sind hingegen meist in Zweirichtungsbauweise konzipiert. In einigen Fällen wurden sowohl Einrichtungsstraßenbahnwagen als auch Busse mit zusätzlichen Türen auf der linken Seiten ausgestattet - so können diese Fahrzeuge auch an Mittelbahnsteigen halten.
Fast alle Schlepptender-Dampflokomotiven sind Einrichtungsfahrzeuge, d. h. sie werden normalerweise nur mit dem Dampfkessel voraus gefahren. Aus diesem Grund wurden Drehscheiben eingesetzt, um die Lok in die gewünschte Richtung zu drehen.
Völlig unüblich ist die Bezeichnung bei Straßenfahrzeugen. Aber auch diese, seien es nun PKW, LKW, oder Busse sind quasi in Einrichtungs-Bauweise ausgelegt. Der Rückwärtsgang wird hier nur zum "rangieren", etwa einparken, verwendet.
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