- Einsatzleitzentrale
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Die Einsatzleitung ist eine Einrichtung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Schadensereignissen um eine zielgerichtete Koordination aller Kräfte zu ermöglichen. Sie besteht aus einem verantwortlichen Einsatzleiter und seiner Führungsunterstützung.
Bildung, Aufbau/Struktur, Benennung, rechtliche Befugnisse und hierarchische Einordnung der Einsatzleitung unterscheiden sich je nach Organisation, Land und Verwaltungsebene.
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Die Größe und Besetzung der Einsatzleitung ist neben gesetzlichen Vorgaben vor allem vom Umfang und den Aufgaben im Einsatz abhängig.
Im kleinsten Fall kann der Einsatzleiter auch alleine tätig werden. Bei typischem Einsatz in Zugstärke ist für die Unterstützung oft ein Zugtrupp vorgesehen (mit Einsatzleiter-Stellvertreter, einem Funker oder Melder). Bei flächendeckenden Großereignissen kann die Einsatzleitung eine Vielzahl an Personen mit (Teil-)Führungsaufgaben und Unterstützungskräften umfassen, zum Teil direkt vor Ort oder abgesetzt in rückwärtigen Führungsstäben.
Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, können Sachverständige für das jeweils notwendige Fachgebiet hinzugezogen werden („Fachberater“). Üblich ist auch die Einbeziehung von Verbindungskräften zu anderen Behörden und Organisationen.
Zu den Fachberatern gehören Führungskräfte der eingesetzten Fachdienste bzw. Organisationen, Angehörige von weiteren öffentlichen Stellen und Ämtern (z. B. Bauamt, Gesundheitsamt, Stadtwerke), sowie technische Spezialisten (Chemiker, Statiker, Ingenieure etc.) und Vertreter eines Betriebes der vom Schadensfall betroffen ist (z. B. Notfallmanager der Deutschen Bahn oder Beauftragte eines Energieversorgungsunternehmens).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Einsatzleitung gehören neben der taktischen Führung aller unterstellten Einsatzkräfte die Errichtung und die Kennzeichnung der eigenen Einsatzführungsstelle, die Absperrung des Einsatzgebietes, der Aufbau der Nachrichtenverbindungen, die Einrichtung eines Anlaufpunktes für alle Einsatzkräfte (Meldekopf), die Lagedarstellung, die Führung der Einsatzdokumentation (z. B. Einsatztagebuch), die Anforderung und Versorgung von Einsatzkräften.
Eine wesentliche Maßnahme ist die Unterteilung des Einsatzgebietes nach taktischen Gesichtspunkten („Ordnung des Raumes“) und die Schaffung von untergeordneten Führungsstrukturen, z. B. durch Einsatzabschnitte. Hierzu gehören auch spezielle Einrichtungen zur Einsatzbewältigung wie Bereitstellungsraum, Atemschutz- und Körperschutzsammelplatz, Dekontaminationsplatz und Behandlungsplatz.
Die Einsatzleitung veranlasst auch das Abschalten des Elektrischen Stroms oder der Gaszufuhr bei den dafür zuständigen Firmen. Außerdem setzt sie Meldungen an die Leitstelle bzw. vorgesetzte Führungsstellen ab und sorgt für die Warnung der Bevölkerung (bei Austritt von Gefahrstoffen oder Verkehrsbehinderungen).
Auch die Öffentlichkeitsarbeit hat für einen Einsatz Bedeutung, wobei nicht nur die reine Information der Bevölkerung im Vordergrund steht, sondern damit verbunden auch die Bitte um Hilfen, Übermittlung von Warnungen und Hinweisen sowie die Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Einsatzleitung sorgt in diesem Sinne für eine abgestimmte Medienbetreuung durch eigene Pressesprecher.
Einrichtungen
Bei kleinen Einsatzleitungen wird vorrangig ein Einsatzleitwagen verwendet, bei größeren sind oft mehrere Räume in mobilen Unterkünften (Zelte, Container) oder in festen Gebäuden (bis hin zu vorbereiteten Stabsräumen) notwendig.
Die Raumverteilung bei größeren Einsatzleitungen gliedert sich typischerweise in einen Stabsraum als gemeinsamer Arbeitsplatz für die Sachgebietsleiter und Unterstützungskräfte, einen Arbeitsraum für die Fachberater, einen Fernmelderaum sowie Sozialräume und Besprechungszimmer.
Situation in Deutschland
Wer konkret die Einsatzleitung am Schadensort innehat und welche Rechte damit verbunden sind, ist in Deutschland örtlich unterschiedlich geregelt (meist abhängig vom Bundesland).
Für die oberste behördliche Leitungsebene bei Großschadensereignissen oder Katastrophen ist die Bezeichnung „Stab des Hauptverwaltungsbeamten (Stab HVB)“, in Bayern die „Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)“ gebräuchlich.
Die Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz [1] hat eine Rahmenempfehlung für eine Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz (DV 100)“ herausgegeben. Diese Empfehlung ist in vielen Einsatzorganisationen durch eine bindende Vorschrift umgesetzt (z. B. als Feuerwehr-Dienstvorschrift 100[2]). Sie enthält allgemein anerkannte Regelung des Aufbaus und der Abläufe in einer Einsatzleitung.
Eine Unterteilung eines großen Stabes in Sachgebiete unterstützt eine koordinierte Vorgehensweise durch definierte Aufgabenzuteilung. Folgende Sachgebiete sind in solchen Stäben heute typisch:
- S1: Personal
- S2: Lageführung
- S3: Einsatz
- S4: Material und Verpflegung
- S5: Presse und Öffentlichkeitsinformation
- S6: Information und Kommunikation
- S7: Psychosoziale Unterstützung (nicht in der DV100[1] geregelt)
Der Begriff „Technische Einsatzleitung (TEL)“ bezeichnet in manchen Bundesländern diese Stabsfunktionen und zugeordnete Fachberater, ist jedoch nicht einheitlich geregelt.
Der Vorläufer der heutigen Dienstvorschrift-Rahmenempfehlung und die Bildung von Führungsstäben mit der beschriebenen Sachgebietseinteilung geht auf den Katastropheneinsatz beim Brand in der Lüneburger Heide 1975 zurück. Damals traten erhebliche Mängel in der Koordination auf, die analysiert wurden, um zukünftig wirksamen Führungsstrukturen zu schaffen.
Situation in Österreich
Über den Einsatzleitungen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes wird je nach Größe des Schadensfalles ein Landesführungsstab, Bezirksführungsstab oder Gemeindeführungsstab errichtet, dem dann die einzelnen Organisationen unterstellt sind. Dieser eingerichtete Führungsstab wird im Einsatzfall vom zuständigen Landeshauptmann, Bezirkshauptmann oder Bürgermeister geleitet.
Einzelnachweise
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