- Einzelfahrkarte
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Eine Einzelfahrkarte, auch Einzelfahrausweis, -fahrschein, -billett (Schweiz) oder -ticket, ist im öffentlichen Personenverkehr eine Fahrkarte für eine einfache Fahrt von einem Startpunkt A zu einem Ziel B. Dabei ist im Allgemeinen ein Umsteigen, um das Fahrtziel auf dem kürzesten Weg oder in der kürzesten Zeit zu erreichen, erlaubt. Eine Zeitvorgabe (im Stadtverkehr meistens 60, 90 oder 120 Minuten, Bahnfahrkarten außerhalb von Verkehrsverbünden bis zum Betriebsschluss) begrenzt die Gültigkeit. Beliebige Fahrtunterbrechungen können erlaubt sein, möglich sind jedoch Tarifbestimmungen, die nur ein Umsteigen und eine Weiterfahrt mit dem nächstmöglichen Anschlussverkehrsmittel gestatten, also Fahrtunterbrechungen ausschließen. Rück- und Rundfahrten sind nicht gestattet.
Bei der Deutschen Bahn werden bei mehreren möglichen Fahrwegen zwischen Start und Ziel Leitpunkte auf der Fahrkarte angegeben, welche die Fahrwegvarianten begrenzen. Angegeben wird das als „via:“ mit einer Reihe von Buchstabenkürzeln für die Städte. Siehe auch Verzeichnis der Leitpunkte.
Ausgegeben werden auch Mehrfahrtenkarten (Sammelkarten, Streifenkarten) mit einem Rabatt, beispielsweise für vier Fahrten. Diese können für Hin- und Rückfahrten und auch von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Rückfahrkarten für eine einzelne Hin- und Rückfahrt gewähren dagegen oft keine Vergünstigungen, sie ersparen aber einen weiteren Fahrkartenkauf für die Rückfahrt. Streifenkarten können auch auf einem Zonentarif beruhen (Beispiel nationales Tarifsystem der Niederlande → Strippenkaart). Hierbei ist für jede durchfahrene Tarifzone bzw. die Zielzone ein Streifen zu entwerten. Für die Einstiegszone sind oft zwei Streifen notwendig. Karten mit hoher Streifenanzahl (z. B. 45) können rabattiert sein.
Unterschieden wird häufig zwischen Fahrkarten für Kurzstrecken (wenige Haltestellen, ein Innenstadtbereich, oft ohne Umsteigeberechtigung), ein Stadtgebiet oder eine regionale Strecke. Fahrkarten können speziell für eine festgelegte Verbindung ausgestellt sein (Flugtickets, Zugbindung bei der DB).
Eine andere Fahrtausweisart sind Zeitkarten (Tages-, Wochen-, Monatskarten). Diese erlauben innerhalb eines festgelegten Zeitraumes beliebige Fahrten in einem festgelegten Geltungsbereich. Hierzu ausgegebene Anschluss-Einzelfahrkarten etwa für eine Weiterfahrt über den räumlichen Geltungsbereich hinaus sind Zusatz- oder Ergänzungsfahrkarten.
Wird ein Einzelfahrschein für beliebige Fahrten (auch Rück-, Rund- oder Umwegfahrten) ausgegeben und nur mit einer Zeitbegrenzung versehen, wird dieser zu einer Zeitkarte; auch ein Stadtfahrschein mit ein bis zwei Stunden Gültigkeit kann daher als Zeitkarte gelten. Wenn solche Fahrscheine jedoch normale Einzelfahrscheine ersetzen, werden sie oft als Einzelfahrkarten angeboten (Beispiel: Stundenkarte der Graz AG Verkehrsbetriebe).
Einzelfahrkarten können zu Pauschalpreisen angeboten werden. Dazu gibt es die Möglichkeit, einen Festpreis für eine bestimmte Höchstentfernung anzugeben („10 € für bis zu 100 km“). Eine besondere Fahrkarte gibt es im NRW-Tarif: Das SchöneFahrtTicket NRW gibt anstelle eines Fahrtstrecke eine Zeit vor. Die mögliche Entfernung von A nach B wird hier durch den Gültigkeitszeitraum von zwei Stunden eingeschränkt. Da Rück- und Rundfahrten ausgeschlossen sind, ist das ein Einzelfahrschein, der Fortfall dieser Beschränkung würde zu einer Zeitkarte führen.
Einzelfahrkarten können zum sofortigen Fahrtantritt – bereits entwertet, also mit Datum und Uhrzeit versehen – ausgegeben werden oder im Voraus für spätere Fahrten (im Vorverkauf). Es gibt außerdem Einzelfahrkarten für die Fahrradmitnahme oder die Beförderung ähnlicher Gegenstände (Fahrradkarten), wobei Kinderwagen und Rollstühle stets kostenfrei transportiert werden.
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